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Besitzstandsschutz für übergeleitete Beschäftigte erreicht
Von Heiko Dammann | 27.August 2010
Beschäftigte mit abgeschlossenem Bewährungsaufstieg, die einen Dienstposten mit einer geringeren Bewertung als durch den Bewährungsaufstieg erreicht wurde erhalten haben, behalten ihre bisherige Eingruppierung! Hintergrund sind Fälle, in denen die Setzung von Tarifbeschäftigten auf Stellen stattfand, die die Grundeingruppierung ausweisen, den Bewährungsaufstieg aber nicht mehr erkennen lassen. Den Tarifbeschäftigten bleibt ihre bisherige Vergütung erhalten, ohne dass Maßnahmen des Abschnitts V der Dienstvereinbarung Tarif greifen.
Den Personalräten kommt i.R. der Mitbestimmung über Eingruppierungsfälle, nach Übertragung neuer Stellen bzw. DP die Aufgabe zu, auf die Beibehaltung des einmal absolvierten Bewährungsaufstiegs zu achten. Wir bitten alle Personalräte um Überwachung dieser Eingruppierungsfälle mit dem Ziel der Beibehaltung des Bewährungsaufstiegs und der entsprechenden Vergütung.
Themen: Neuorganisation, Tarif, Tarifkommission
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