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	<title>GdP Bundespolizeiakademie</title>
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	<description>Gewerkschaft der Polizei Direktionsgruppe Bundespolizeiakademie</description>
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		<title>Beamtenversorgung &#8211; Nicht mit Neid-Debatte die Realität vernebeln</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:51:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Akademie</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-725 alignleft" title="dgb_160" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/03/dgb_160.gif" alt="" width="150" height="199" />„Obwohl die Fakten auf dem Tisch liegen, sind Beamte offenbar immer wieder gut für Neid-Debatten, die von Nichtwissen geprägt sind“, kritisierte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Dienstag die Debatte um die Beamtenversorgung. „BeamtInnen werden nicht geschont. Die Rentenreformen der letzten Jahre sind regelmäßig auf die Beamtenpensionen übertragen worden. Seit 2002 werden die Pensionen schrittweise auf 71,75 Prozent abgesenkt, ohne dass diese Entwicklung zur Kenntnis genommen wird. Außerdem ist im Bund und in einer Reihe von Ländern die ‚Pensionierung mit 67’ analog zur Rente mit 67 bereits beschlossen oder in Planung“, sagte Sehrbrock. „Beides – die Rente und die Pension mit 67 – lehnen wir ab.“ <span id="more-1998"></span>Sehrbrock zeigte sich schockiert über das Nichtwissen einiger Bundestagsabgeordneter. „Die Fakten sollte man schon kennen, wenn man sich lautstark zu Wort meldet.“ Auch die Forderung aus der Wissenschaft nach einem Pensionseintritt, der der längeren Lebenserwartung von Akademikern gerecht werde, zeuge von ungesundem Nichtwissen über die Beamtinnen und Beamten in Deutschland. „Das Gros der Beamten ist im mittleren und gehobenen Dienst tätig. Wir reden über Menschen, die im Polizei- und Justizvollzugsdienst, bei der Feuerwehr, in der öffentlichen Verwaltung und im Grund-, Real- und Hauptschulbereich arbeiten und mitnichten im höheren Dienst“, erläuterte Ingrid Sehrbrock. Doch gerade der Höchstversorgungssatz eines Beamten im höheren Dienst wird bei den Vergleichen mit der Rente gerne herangezogen. „Dieser Vergleich ist zwar medienwirksam, aber total schief“, unterstrich Sehrbrock, „denn die unterschiedlichen Bildungs- und Einkommensgruppen werden überhaupt nicht berücksichtigt.“ Ein Vergleich müsste vielmehr zwischen Beamten und Angestellten mit ähnlichen Aufgaben und vergleichbarer Verantwortung stattfinden. „Unterschiede bei den Bildungsabschlüssen führen zu Unterschieden beim Einkommen und wirken sich automatisch auf die Höhe der Renten- bzw. Versorgungsansprüche aus. Dass im Durchschnitt Pensionen höher sind als Renten, ist auch darin begründet, dass bei der Rente der Durchschnitt der gesamten sozialversicherungspflichtigen Bevölkerung zu Grunde gelegt wird.“ Es werde auch verkannt, dass viele BeamtInnen im höheren Dienst den Höchstversorgungssatz nicht mehr erreichen. Wegen der langen Ausbildungs- und Studienzeiten oder Berufstätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes werden sie oft erst spät ins Beamtenverhältnis berufen und kommen nicht auf 40 Dienstjahre, die für den Höchstversorgungssatz notwendig sind.</p>
<p>Pressemitteilung der Bundespressestelle des Deutschen Gerwerkschaftsbundes zum download: <a href="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/09/2010-08-31-PM145-Beamtenversorgung.pdf">2010-08-31 PM145 Beamtenversorgung</a></p>
<hr />

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		<title>Sommerfest der Kreisgruppe Bundespolizeiakademie</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 06:29:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: center;"><a href="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/08/Poster-Sommerfest-GdP_Online.jpg" rel="lightbox[1979]"><img class="aligncenter size-full wp-image-1981" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/08/Poster-Sommerfest-GdP_Online.jpg" alt="" width="372" height="529" /></a></p>
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		<title>DGB &#8211; Michael Sommer: &#8220;Jetzt sind unsere Leute dran&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 11:21:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik und Aktivtäten]]></category>
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		<description><![CDATA[
Hamburg. Michael Sommer ist aus dem Urlaub zurück. In seinem ersten großen Interview erklärt der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, warum er die Rente mit 67 für den falschen Weg hält &#8211; und spricht darüber, wie er sich sein Leben als Rentner vorstellt.
Hamburger Abendblatt:
Herr Sommer, Sie haben an dieser Stelle Gelegenheit, die SPD zu loben &#8230;
Michael [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://www.gdp-bpolak.de/dgb-michael-sommer-jetzt-sind-unsere-leute-dran/2010/08/31/"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-725" title="dgb_160" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/03/dgb_160-150x150.gif" alt="" width="150" height="150" /></a></em></p>
<p>Hamburg. Michael Sommer ist aus dem Urlaub zurück. In seinem ersten großen Interview erklärt der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, warum er die Rente mit 67 für den falschen Weg hält &#8211; und spricht darüber, wie er sich sein Leben als Rentner vorstellt.<span id="more-1970"></span></p>
<p>Hamburger Abendblatt:</p>
<p>Herr Sommer, Sie haben an dieser Stelle Gelegenheit, die SPD zu loben &#8230;</p>
<p>Michael Sommer:</p>
<p>Wofür denn? Dass Thilo Sarrazin noch immer in der Partei ist?</p>
<p>Es müsste Ihnen gefallen, dass die SPD von der Rente mit 67 abrückt.</p>
<p>Ja, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Gewerkschaften sind unverändert der Meinung, dass die Rente mit 67 der falsche Weg ist. Sie ist ein Rentenkürzungsprogramm und verschärft nur die Altersarmut. Es ist ein Skandal, dass die Unternehmen nicht ausreichend ältere Menschen beschäftigen. Positiv ist aber, dass die SPD eben genau diese Frage der Altersarmut und die Sicherung der gesetzlichen Rente viel stärker in den Blick nimmt. Mit dem Rentenkompromiss geht die SPD wieder mehr auf ihre Stammklientel zu.</p>
<p>Welche Partei setzt sich am meisten für die Arbeiter ein?</p>
<p>Die Parteienlandschaft hat sich gewandelt. Heute gibt es nicht mehr die eine Arbeiterpartei. In der Wirtschaftskrise hat sich die Union genauso wie die SPD darum bemüht, die Menschen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen. Bei den Fragen von Würde und Arbeit, aber auch bei der Debatte um den Mindestlohn hat auch die Linkspartei die Interessen der Gewerkschaft aufgegriffen. Und auch die Grünen haben ihr Profil sozialpolitisch geschärft.</p>
<p>+++ EXKLUSIV-INTERVIEW mit DGB-Chef Sommer, Mai 2010 +++</p>
<p>Ist Ihnen die Linke mittlerweile näher als die SPD?</p>
<p>Das sicher nicht. Ich habe sowieso keine Nähe zu irgendeiner Partei, sondern zu den Arbeitnehmern.</p>
<p>Sie sind doch Mitglied der SPD.</p>
<p>Das ist meine persönliche Entscheidung. Aber als Gewerkschaft agieren wir parteipolitisch unabhängig. Und unser Erfolg ist, dass alle Parteien &#8211; sicherlich mit Abstufungen &#8211; die Arbeitnehmerschaft heute zur Mitte der Gesellschaft zählt und um sie wirbt.</p>
<p>Die Wirtschaft wächst so stark wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Wem gehört dieser Erfolg?</p>
<p>Die Gewerkschaften haben sicher mit einer klugen Krisen- und Tarifpolitik einen Beitrag dazu geleistet, dass die Menschen ihre Arbeit nicht verloren haben. Der Aufschwung ist aber ein Erfolg aller &#8211; sowohl der Gewerkschaften und Betriebsräte als auch der Unternehmen und der Parteien. Das hat mit der Großen Koalition begonnen, in deren Regierungszeit die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat, Arbeitnehmern und Unternehmen geschaffen wurde. Ob dieser Konsens auch nach der Krise hält, entscheidet nicht zuletzt auch die Debatte über die Leiharbeit.</p>
<p>Hätten die Gewerkschaften die rasant wachsende Leiharbeit nicht aufhalten können?</p>
<p>Wir konnten nicht verhindern, dass Unternehmen die Leiharbeit mittlerweile als zentrales Instrument der Lohndrückerei missbrauchen. Jetzt ist der wirtschaftliche Aufschwung da &#8211; und dennoch werden die Arbeitnehmer in Leiharbeit und prekäre Arbeitsverhältnissen gezwungen. Das werden wir nicht weiter zulassen. Wir brauchen einen Mindestlohn auch für Leiharbeiter. Und wir müssen den Grundsatz durchsetzen: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Denn wir erleben Lohndrückerei auch bei den hoch qualifizierten Fachkräften.</p>
<p>Wie hoch soll der Mindestlohn in der Leiharbeit sein?</p>
<p>Das steht noch nicht fest. Die Gespräche mit den Ministerien sind abgeschlossen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ist da auf unserer Seite. Aus meiner Sicht unterstützt die Kanzlerin ebenfalls unsere Forderungen nach dem Mindestlohn in der Leiharbeit. Jetzt hängt es davon ab, wie beide sich bei Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und der FDP durchsetzen können.</p>
<p>Löhne sind nicht nur bei der Leiharbeit ein Thema. Arbeitgeberpräsident Hundt fordert im jetzigen Aufschwung eine moderate Lohnpolitik.</p>
<p>In meinen 35 Jahren als Gewerkschafter wurde bisher jede Lohnforderung als Untergang des Abendlandes bezeichnet. Aber mal im Ernst: Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten vielfach für die Krise bezahlen. Sie haben durch Kurzarbeit auf Lohn verzichtet, und die Gewerkschaften haben in den vergangenen Jahren eine moderate Lohnpolitik gemacht. Aber im Aufschwung halten wir uns nicht mehr zurück. Jetzt sind unsere Leute mal wieder dran. Der Lohn ist nicht nur eine Last für Unternehmen, sondern auch ein positiver Faktor für die Volkswirtschaft.</p>
<p>Wir sind hinter China Vize-Exportweltmeister, müssen aber Fachkräfte importieren. Was macht dieses Land falsch?</p>
<p>Wenn heute junge Menschen nicht mehr Ingenieurswesen studieren, müssen wir uns fragen, ob das Schulsystem genügend naturwissenschaftliche Inhalte vermittelt und die Attraktivität der Ausbildung stimmt. Zudem muss die deutsche Wirtschaft die Voraussetzungen für die Beschäftigung der vielen jungen Menschen schaffen, die in Deutschland auf eine Ausbildung warten. Es ist ein Fehler mancher Unternehmen, nur auf ausländische Fachkräfte zu setzen.</p>
<p>Wirtschaftsminister Brüderle hat angeregt, Fachkräfte mit einem Begrüßungsgeld nach Deutschland zu locken.</p>
<p>In Deutschland leben 300 000 junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen. Wir schieben eine Bugwelle an Menschen vor uns her, die keine Ausbildung haben. 17 Prozent der 20- bis 29-Jährigen haben keine berufliche Qualifikation. Das ist ein großes Potenzial an Fachkräften. Die Unternehmen müssen diese 1,5 Millionen Menschen nur richtig ausbilden.</p>
<p>Verteidigungsminister zu Guttenberg plant die Aussetzung der Wehrpflicht. Eine gute Idee?</p>
<p>Ich sehe die Pläne mit großer Sorge. Nach den Erfahrungen von zwei Weltkriegen brauchen wir eine Armee, die in der Gesellschaft verankert ist. Deutschland darf sein Leitbild des Staatsbürgers in Uniform und der Parlamentsarmee nicht aufgeben. Bei aller gerechtfertigten Debatte über die Wehrpflicht setze ich mich für die Wehrpflicht ein. Ich befürchte, dass mit den Plänen Guttenbergs das Konzept einer parlamentarisch kontrollierten Armee in einer Demokratie teilweise beseitigt wird. Und bisher hat niemand die Frage beantwortet, was mit den Notstandsgesetzen geschieht. Werden die auch abgeschafft? Aus meiner Sicht ist es mehr als fragwürdig, dass eine reine Berufsarmee für die Exekutierung der Notstandsgesetze zuständig sein soll. Darauf hätte ich gerne vom Bundesverteidigungsminister und von der Bundeskanzlerin eine Antwort.</p>
<p>Das Aussetzen der Wehrpflicht bedeutet auch ein Ende des Zivildienstes. Kommt das deutsche Sozialsystem ohne einen Pflichtdienst aus?</p>
<p>Die Gewerkschaften haben sich immer dagegen gewehrt, wenn der Zivildienst missbraucht wurde, um reguläre Arbeitsstellen zu ersetzen. Ich habe die Befürchtung, dass die sozialen Einrichtungen nach der Abschaffung des Zivildienstes dazu übergehen, massiv Ein-Euro-Jobs einzusetzen und sich quasi gezwungen fühlen, dass Hartz-IV-System zu missbrauchen.</p>
<p>Sie haben einen &#8220;heißen Herbst&#8221; gegen die Reformvorhaben der Regierung angekündigt. Wie sieht der Protest aus?</p>
<p>Der DGB und seine Gewerkschaften planen im gesamten Bundesgebiet Aktivitäten in den Betrieben und Verwaltungen und auf den Plätzen und Straßen. Bereits ab September geht es mit Demonstrationen und Veranstaltungen vor Ort los. Ende Oktober starten die drei zentralen Aktionswochen auch mit größeren Kundgebungen in Hannover, Stuttgart, Nürnberg und Kiel. Für uns ist dieses Land in der Schieflage: Klamme Kommunen, die Rente mit 67, Leiharbeit, Lohnsubvention durch Hartz IV oder auch die unsoziale Kopfpauschale machen deutlich, dass es nicht mehr gerecht zugeht. Wir werden unseren Unmut über diese falsche Politik mit allen legalen Mitteln der Einflussnahme hörbar zum Ausdruck bringen.</p>
<p>Apropos Schieflage: Noch rund sechs Millionen Mitglieder hat der DGB heute. Doppelt so viele waren es 1991. Haben die Gewerkschaften noch die Macht, die sie sich einst erkämpft haben?</p>
<p>Der Mitgliederschwund ist vor allem eine Folge der Massenarbeitslosigkeit. Dennoch sind wir noch immer eine wichtige gestaltende Kraft in Deutschland. Da machen Sie sich keine Sorgen.</p>
<p>Herr Sommer, Ihre jetzige Amtszeit soll die letzte sein. Reizt es Sie, danach in die Politik zu gehen?</p>
<p>Sicher nicht. Ich bin mit Leib und Seele Gewerkschafter. Das ist mein Leben. Und ich bin ein Gegner der Rente mit 67. Wenn die dritte Lebensphase eintritt, möchte ich nicht weiter arbeiten. Es gibt so viele Möglichkeiten, sich sozial zu engagieren, vielleicht bei der Berliner Tafel, vielleicht auch im Ortsverein der SPD, in dem meine Frau Vorsitzende ist. Aber das entscheide ich dann, wenn es so weit ist.</p>
<div id="attachment_1971" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-1971" title="michael_sommer_HA_P_533121c" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/08/michael_sommer_HA_P_533121c-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">DGB-Chef Michael Sommer wurde im Mai mit 94,1 Prozent der Stimmen für eine dritte Amtsperiode bestätigt. Im Abendblatt-Interview fordert er höhere Löhne für Arbeitnehmer.</p></div>
<hr />
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		<title>Besitzstandsschutz für übergeleitete Beschäftigte erreicht</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 09:55:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Beschäftigte mit abgeschlossenem Bewährungsaufstieg, die einen Dienstposten mit einer geringeren Bewertung als durch den Bewährungsaufstieg erreicht wurde erhalten haben, behalten ihre bisherige Eingruppierung! Hintergrund sind Fälle, in denen die Setzung von Tarifbeschäftigten auf Stellen stattfand, die die Grundeingruppierung ausweisen, den Bewährungsaufstieg aber nicht mehr erkennen lassen. Den Tarifbeschäftigten bleibt ihre bisherige Vergütung erhalten, ohne dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/08/IMG0061A.jpg" rel="lightbox[1955]"></a><a href="http://www.gdp-bpolak.de/besitzstandsschutz-fur-ubergeleitete-beschaftigte/2010/08/27/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1956" title="Geld 5 Euro" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/08/IMG0061A-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Beschäftigte mit abgeschlossenem Bewährungsaufstieg, die einen Dienstposten mit einer geringeren Bewertung als durch den Bewährungsaufstieg erreicht wurde erhalten haben, behalten ihre bisherige Eingruppierung! Hintergrund sind Fälle, in denen die Setzung von Tarifbeschäftigten auf Stellen stattfand, die die Grundeingruppierung ausweisen, den Bewährungsaufstieg aber nicht mehr erkennen lassen. Den Tarifbeschäftigten bleibt ihre bisherige Vergütung erhalten, ohne dass Maßnahmen des Abschnitts V der Dienstvereinbarung Tarif greifen.<span id="more-1955"></span></p>
<p>Den Personalräten kommt i.R. der Mitbestimmung über Eingruppierungsfälle, nach Übertragung neuer Stellen bzw. DP die Aufgabe zu, auf die Beibehaltung des einmal absolvierten Bewährungsaufstiegs zu achten. Wir bitten alle Personalräte um Überwachung dieser Eingruppierungsfälle mit dem Ziel der Beibehaltung des Bewährungsaufstiegs und der entsprechenden Vergütung.</p>
<hr />
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        Alles rund ums liebe Geld Tagesgeldvergleich, Festgeldvergleich, Girokontovergleich, Kreditkartenvergleich und mehr...
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		<title>Neues Internetprojekt der GdP Bundespolizeiakademie gestartet!</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 20:08:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[

Die Seite für alle, die vor haben zur Polizei zu gehen. Thematisch geordnet nach Landespolizei, Bundespolizei, Bundesfinanzpolizei (Zoll), Kriminalpolizei usw. Rund um den Polizeiberuf, die Einstellungsvoraussetungen und den Einstellungstest zur Landespolizei, Bundespolizei und zum Zoll stellen wir Ihnen die Polizei und die Polizei Ausbildung vor.
www.polizei-einstellung.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.polizei-einstellung.de"></a></p>
<p><a href="http://www.polizei-einstellung.de"><img class="alignnone size-full wp-image-1941" title="www.polizei-einstellung.de" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/08/polizei-einstellung.jpg" alt="" width="426" height="226" /></a></p>
<p>Die Seite für alle, die vor haben zur <strong>Polizei</strong> zu gehen. Thematisch geordnet nach <strong>Landespolizei, Bundespolizei, Bundesfinanzpolizei (Zoll), Kriminalpolizei</strong> usw. Rund um den <a title="www.polizei-einstellung.de" href="http://www.polizei-einstellung.de" target="_blank">Polizeiberuf, die Einstellungsvoraussetungen und den Einstellungstest zur Landespolizei, Bundespolizei und zum Zoll stellen wir Ihnen die Polizei und die Polizei Ausbildung </a>vor.</p>
<h2 style="text-align: center;"><a title="www.polizei-einstellung.de" href="http://www.polizei-einstellung.de" target="_blank">www.polizei-einstellung.de</a></h2>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 11:00:01 +0000</pubDate>
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		<title>Wählbarkeit und Wahlberechtigung</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 06:01:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Neustrelitz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der Zeitschrift &#8220;Der Personalrat&#8221; Ausgabe 6/2010 ist ein Artikel zum Personalvertretungsrecht. Hier geht es um das Wahlrecht zum Personalrat, konkret bei der Bundeswehr. Schon die Einleitung zum Artikel (Zitat des BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 &#8211; 6 P 16.08 -) haben mich den Vergleich herstellen lassen zu unseren Kollegen im Bereich der Bundespolizei, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/wahlbarkeit-und-wahlberechtigung/2010/08/06/"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-1934" title="pr_2010_06_cover" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/08/pr_2010_06_cover-120x150.gif" alt="" width="120" height="150" /></a>In der Zeitschrift &#8220;Der Personalrat&#8221; Ausgabe 6/2010 ist ein Artikel zum Personalvertretungsrecht. Hier geht es um das Wahlrecht zum Personalrat, konkret bei der Bundeswehr. Schon die Einleitung zum Artikel (Zitat des BVerwG, Beschluss vom 14. Dezember 2009 &#8211; 6 P 16.08 -) haben mich den Vergleich herstellen lassen zu unseren Kollegen im Bereich der Bundespolizei, welche gemäß § 4 Absatz 3 TVöD zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Personalgestellungsvertrag gestellt wurden. Den Kollegen bei der Bundeswehr wurde auf Grund höchstrichterlicher Entscheidung ein Wahlrecht und die Wählbarkeit bei ihrer Bundeswehrdienststelle eingeräumt aber auch in der Beschäftigungsstelle wohin sie gestellt wurden.<span id="more-1930"></span></p>
<p>Die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, die mit Personalgestellungsvertrag zur BImA gestellt wurden hatten nur das Wahlrecht und die Wählbarkeit bei der Bundespolizei für den Zeitraum der Personalratswahlen 2009. Die dann betroffenen neugewählten Mitglieder (seit Ende 2007 zur BImA gestellt) in den Personalräten, haben auf der Grundlage eines Erlasses aus dem BMI (AZ B I 3 &#8211; M 633 100/88 vom 14.12.2007) nur noch für die derzeitige Wahlperiode ein Mandat. Dieser Erlass (auch Zwehl-Erlass genannt) schließt in der Ziffer 6 die Wählbarkeit und Wahlberechtigung zukünftig aus.</p>
<p>Da es nun aber ein Urteil des BVerwG gibt, wo es nach meiner Lesart um die gleiche Ausgangslage geht, Bundesbehörde Bundeswehr stellt Kollegen in ein Firmenkonsortium der Bundeswehr wie bei der Behörde Bundespolizei stellt Kollegen zur BImA, ist es an der Zeit sich für die Abschaffung des Zwehl Erlasses einzusetzen.</p>
<p>Heute nun die Antwort nach der rechtlichen Prüfung.</p>
<p>Die Personlagestellung ist in § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L definiert. Danach ist Personalgestellung die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten, unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Die Personalgestellung wird als Instrument dann eingesetzt, wenn Aufgaben des Beschäftigten zu einem Dritten verlagert werden. Der Arbeitgeber kann dann auch verlangen, dass der/die Arbeitnehmer/in die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung bei dem Dritten erbringt. Vor allem, wenn Verwaltungsaufgaben privatisiert werden, wird von der Personalgestellung Gebrauch gemacht. Für den Arbeitnehmer bedeutet dieses Instrument, dass er zwar bei einem anderen Betrieb arbeitet, der Dienstherr aber immer noch der gleiche ist.</p>
<p>Gem. Ziff. 6 des mir vorliegenden Erlasses bestehen für die Dauer der Personalgestellung sowohl Zuständigkeiten bei der Personalvertretung der Dienststelle, als auch der jeweils zuständigen Personalvertretung der BA. So ist insbesondere in Angelegenheiten, die das Grundverhältnis zur bisherigen Dienststelle betreffen, weiterhin der Personalrat der bisherigen Dienststelle zuständig.</p>
<p>Weil dies so ist, kann es auch nur folgerichtig sein, dass die betroffenen Beschäftigten auch die Berechtigung zur Wahl des Personalrats der Dienststelle besitzen, die die Beschäftigten hinsichtlich der Rechte und Pflichten, die das Grundverhältnis betreffen, betreut. Das Grundverhältnis umfasst, so das BMI, die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände</p>
<p>Eingruppierung, Stufenzuordnung, Entgeltzahlung und die Gewährung von Teilzeit oder Sonderurlaub.</p>
<p>Ferner nehmen die Beschäftigten auch weiterhin an der Leistungsbezahlung nach den Regelungen der Stammdienststelle teil.</p>
<p>Das alles sind mitbestimmungspflichtige Tatbestände für den Personalrat der bisherigen Dienststelle, wobei</p>
<p>Fragen der Arbeitszeit, des Arbeitsschutzes und der Gewährung von Erholungsurlaub durch die aufnehmende Dienststelle der BA &#8211; unter Beteiligung des dortigen Personalrats &#8211; geregelt werden.</p>
<p>Nach alledem gelange ich zu dem Schluss, dass die betroffenen Beschäftigten für beide Personalvertretungen wahlberechtigt sind, jedoch für den Personalrat der aufnehmenden Dienststelle nur dann wählbar sind, wenn sie länger als drei Monate bei der Dienststelle der BA beschäftigt sind.</p>
<p>Das formale Verfahren zur Abänderung des BMI-Erlasses müsste über den Bezirk Bundespolizei der GdP erfolgen.</p>
<hr />

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		<title>Häusliches Arbeitszimmer: Neuregelung ab 2007 verfassungswidrig (BVerfG)</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 15:51:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Swisttal</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beamte]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[29.07.2010 &#124; Rechtsprechung
Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 weiter eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche Arbeitszimmer ist grundgesetzwidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BVerfG. Eine Kommentierung hierzu finden Sie in Kürze auf dieser Seite.

Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/hausliches-arbeitszimmer-neuregelung-ab-2007-verfassungswidrig-bverfg/2010/07/29/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-936" title="justiz_160" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/03/justiz_160-150x120.jpg" alt="justiz" width="150" height="120" /></a>29.07.2010 | Rechtsprechung</p>
<p><a name="Description"></a>Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 weiter eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche Arbeitszimmer ist grundgesetzwidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BVerfG. Eine Kommentierung hierzu finden Sie in Kürze auf dieser Seite.</p>
<p><a name="Text"></a></p>
<p>Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. <span id="more-1923"></span>Eine unbeschränkte Abzugsmöglichkeit war darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 297) die Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung bejaht.</p>
<p><strong>Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2007 verfassungswidrig</strong></p>
<p>Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Abzugsmöglichkeit weiter eingeschränkt. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erlaubt den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches <strong>Arbeitszimmer</strong> sowie die Kosten der Ausstattung nur noch, wenn das Arbeitszimmer den <strong>Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung</strong> bildet. Der Kläger des Ausgangsverfahrens, der beruflich als Hauptschullehrer tätig ist, nutzte täglich für zwei Stunden ein ausschließlich beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer. Die von ihm beantragte Zuweisung eines Arbeitsplatzes in der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts war vom Schulträger abgelehnt worden. Das Finanzamt ließ die vom Kläger in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 geltend gemachten Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer unberücksichtigt. Die deswegen vor dem Finanzgericht erhobene Klage führte zur Vorlage des Finanzgerichts.</p>
<p>Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einer Mehrheit von 5:3 Stimmen entschieden, dass die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit <strong>kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung </strong>steht.</p>
<p>Der <strong>Gesetzgeber</strong> ist danach verpflichtet, <strong>rückwirkend auf den 1. Januar 2007</strong> durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG den <strong>verfassungswidrigen Zustand</strong> zu <strong>beseitigen</strong>. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Vorschrift im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen.</p>
<p>(BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010, <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100706_2bvl001309.html">2 BvL 13/09</a>)</p>
<p><strong>Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:</strong></p>
<p>Der allgemeine Gleichheitssatz verlangt vom Einkommensteuergesetzgeber eine an der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgerichtete hinreichend folgerichtige Ausgestaltung seiner Belastungsentscheidungen. Die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht maßgebliche finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst sich unter anderem nach dem objektiven Nettoprinzip. Danach sind betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Bemessungsgrundlage abziehbar. Benachteiligende Ausnahmen von dieser Belastungsgrundentscheidung des Einkommensteuergesetzgebers bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, um den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu genügen. Daran fehlt es hier. Die im Gesetzgebungsverfahren angeführten fiskalischen Gründe sind nicht geeignet, die Neuregelung vor dem allgemeinen Gleichheitssatz zu rechtfertigen. Das Ziel der Einnahmenvermehrung stellt für sich genommen keinen hinreichenden sachlichen Grund für Ausnahmen von einer folgerichtigen Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen dar. Denn dem Ziel der Einnahmenvermehrung dient jede, auch eine willkürliche steuerliche Mehrbelastung. Darüber hinaus verfehlt die Neuregelung das Gebot einer hinreichend realitätsgerechten Typisierung, soweit Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht zu berücksichtigen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Denn der Mangel eines alternativen Arbeitsplatzes, der sich durch die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers ohne weiteres nachweisen lässt, liefert eine leicht nachprüfbare Tatsachenbasis für die Feststellung der tatsächlich betrieblichen oder beruflichen Nutzung und damit die Möglichkeit einer typisierenden Abgrenzung von Erwerbs- und Privatsphäre. Dagegen ist die Ermittlung und Bestimmung der nach der Neuregelung vom Abzugsverbot ausgenommenen Kosten eines Arbeitszimmers, das den „qualitativen“ „Mittelpunkt“ der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet, offenkundig aufwendig und streitanfällig. Gemessen an den Zielen des Gesetzes &#8211; Vereinfachung, Streitvermeidung und Gleichmäßigkeit der Besteuerung &#8211; wird das Abzugsverbot, soweit es die Fallgruppe „kein anderes Arbeitszimmer“ betrifft, den Anforderungen einer realitätsgerechten Typisierung daher nicht gerecht.</p>
<p>In Erweiterung der verfassungsrechtlichen Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass die Ausdehnung des Abzugsverbotes nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit davon nunmehr auch Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst sind, das zu mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Der Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers ist allenfalls ein schwaches Indiz für dessen Notwendigkeit, wenn dem Steuerpflichtigen von seinem Arbeitgeber ein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Es fehlt zudem an leicht nachprüfbaren objektiven Anhaltspunkten für die Kontrolle der Angaben des Steuerpflichtigen zum Umfang der zeitlichen Nutzung des Arbeitszimmers.</p>
<p>Bundesverfassungsgericht &#8211; Pressestelle &#8211; Pressemitteilung Nr. 55/2010 vom 29. Juli 2010 und http://www.haufe.de/Steuern</p>
<hr />

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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 12:43:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<title>Bundespolizeipräsidium korrigiert Werkstättenkonzept</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 10:39:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/07/Polizeieinsatz5.jpg" rel="lightbox[1907]"></a><a href="http://www.gdp-bpolak.de/bundespolizeiprasidium-korrigiert-werkstattenkonzept/2010/07/28/"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-1914" title="bundespolizeipräsidium" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/07/bundespolizeipräsidium-150x134.jpg" alt="" width="150" height="134" /></a>Die mit der Neuorganisation der Bundespolizei getroffene Entscheidung, die Organisation der Werkstätten der Bundespolizei mit einer Zeitschine auf ausschließlich acht regionale Bereichswerkstätten, verteilt über ganz Deutschland zu konzentrieren, war von Anfang eine der meistkritisierten Entscheidungen. Angefangen von den fachkundigen Kolleginnen und Kollegen vor Ort über alle Behördenebenen und aus den Personalvertretungen und Gewerkschaften wurde immer wieder begründete Kritik vorgetragen. Jetzt hat das Bundespolizeipräsidium Potsdam einen korrigierten Konzeptvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, neben den eingerichteten Bereichswerkstätten auch die bisher nur noch temporär ( auf 5 &#8211; 7 Jahre ) angelegten Außenstellen Hünfeld, Deggendorf, Pirna, (nur K )  Swisttal, Frankfurt/Main, Neustadt / Holstein (K,W) und Bad Bramstedt (IKT) wieder personwirtschaftlich einzurichten und damit als ständige, zukunftsfähige Außenstellen aufzustellen.  Für den Bundespolizeistandort München läuft ebenfalls eine Prüfung.<span id="more-1907"></span> “Wir wissen derzeit nicht, ob diese Korrekturen insgesamt ausreichend sind und halten deshalb eine Einbindung der Bundespolizeidirektionen und der Bundespolizeiakademie als Bedarfsträger in den weiteren Entscheidungsprozess als dringend geboten. Auch wenn diese Korrektur erst spät erfolgt, hat diese Entscheidung insgesamt Respekt verdient. Sie ist ein deutliches Signal auch andere, nicht funktioniernde Strukturen aus der Neuorganisation zu korrigieren. Unsere Stellungsnahme zum Bericht des Bundesministers des Innern zur Neuorganisation der Bundespolizei vom ersten Mäz 2010 und die Einlassungen der, von den, im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien berufenen Experten bei der daraus folgenden Anhörung enthalten für weitere Veränderungen umfangreiche Belege”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin. “Jetzt muß schnell Klarheit für die, von den Veränderungen berührten Kolleginnen und Kollegen geschaffen werden. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass dieser Prozess zügig weitergeht”, so Scheuring.</p>
<hr />
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