GdP Bundespolizeiakademie
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  • Online Mitgliedschaft

    Online-Beitritt zur Gewerkschaft der Polizei 

    Ich ermächtige die Gewerkschaft der Polizei und die in ihrem Auftrag handelnde Organisations- und Service-Gesellschaft der Gewerkschaft der Polizei mbH, die in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Daten zu speichern, soweit dies zur üblichen Betreuung des Ermächtigenden oder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Datenübermittlung bleiben unberührt. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG im Umzugsfalle meine neue Adresse an den Verleger der Mitgliedszeitschrift DEUTSCHE POLIZEI weiterleitet.

    Anrede
    Vorname
    Name
    E-Mail-Adresse
    Strasse
    Hausnummer
    Postleitzahl
    Ort
    Dienststelle
    Mitgliedschaft in anderen Gewerkschaften
    Tarifbeschäftigte/r
    Beamte/r
    Kontonummer
    Bankleitzahl
    Name der Bank
    Teilzeit
    Stunden pro Woche

    Die Übertragung erfolgt unverschlüsselt. Die Kontodaten können auch nachgereicht werden.

     Sollte das Formular nicht funktionieren bitte hier klicken und das Formular als PDF (elektr. ausfüllbar) hier downloaden.


    Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt und richtet sich nach ihrem Einkommen beim Bundespolizei/Zoll. Wie hoch ihr Beitrag sein würde können sie auf der aktuellen 

    Beitragstabelle Stand April 2010 einsehen.


     Satzung der Gewerkschaft der Polizei mit Zusatzbestimmungen des Bezirkes Bundespolizei als PDF Datei.

    Satzung der GdP-Bezirk Bundespolizei mit Zusatzbestimmungen, Stand Juni 2010


    Die GdP – unsere Leistungen im Überblick

    Die GdP – die Gewerkschaft für ihre Mitglieder

    Die GdP ist die größte und einflussreichste Gewerkschaft im Polizeibereich. Seit über 50 Jahren setzt sie sich auf allen politischen Ebenen und in der Personalratsarbeit innerhalb der Polizei für die Verbesserung der beruflichen Lage aller Polizeibeschäftigten ein. Die GdP ist nicht nur in den Dienststellen für ihre Kolleginnen und Kollegen da, sondern unterstützt ihre Mitglieder auch bei Großeinsätzen vor Ort.

    Und auch die Meinung der GdP ist gefragt – die Gewerkschaft der Polizei ist geschätzter Ansprechpartner unterschiedlichster polizeilicher und politischer Gruppen. Als Stimme der Polizei genießt die GdP in der Öffentlichkeit hohes Ansehen.

    Einfach stark: Die GdP und ihr Leistungspaket

    Die Risiken eines verantwortungsvollen Berufes und unserer modernen, technisierten Umwelt kann niemand allein tragen. Die Gewerkschaft der Polizei bietet ihren Mitgliedern deshalb Leistungen an, die entweder durch den Gewerkschafts-Mitgliedsbeitrag abgegolten sind oder durch besondere Gruppen- bzw. Rahmenverträge zu besonders günstigen Konditionen angeboten werden.

    Umfassender Rechtsschutz

    Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird grundsätzlich Rechtschutz gewährt.

    Beispiel: Zivilrechtliche Verfahren
    Der GdP-Rechtsschutz wird gewährt, wenn z. B. während eines Einsatzes Kolleginnen und Kollegen bei einer Widerstandshandlung verletzt werden. Geklagt wird dann gegen den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
    Auch bei einem Wege-Unfall, also Verletzungen bei der Anreise zum Dienst oder der Fahrt in den Feierabend bietet die GdP bei Ersatz-Ansprüchen an den Dienstherrn Rechtsschutz.

    Beispiel: Öffentliches Recht
    Über Beförderungen haben Arbeitnehmer und Dienstherr oft unterschiedliche Ansichten. Meist sind die über die Beförderung entscheidenden Beurteilungen Grund zur Klage. Der GdP-Rechtsschutz hilft, wenn bei einer anstehenden Beförderung eine unklare Konkurrenzsituation eintritt, also der Klagende die eigene Beurteilung für besser hält, als die eines Kollegen, der die Beförderung aber erhalten soll.

    Beispiel Strafrechtliche Verfahren
    Wenn der Dienstherr eine Beamtin oder einen Beamten der Weitergabe von Dienstgeheimnissen oder eines so genannten Verwahrungsbruchs beschuldigt, tritt der GdP-Rechtsschutz ein. Häufig kommt es auch vor, dass Festgenommen oder Beteiligte an einem polizeilichen Einsatz Strafanzeige gegenüber Einsatzkräften stellen: ein Fall für den GdP-Rechtsschutz.

    Beispiel: Disziplinarverfahren
    Niemand ist ohne Fehl und Tadel. Strebt der Dienstherr dann ein Disziplinarverfahren an, so erhalten die Kollegin oder der Kollege Rechtsschutz. Es spielt hier keine Rolle, ob der Vorfall dienstlichen oder außerdienstlichen Charakter hat: schließlich geht es um die berufliche Zukunft.

    Diensthaftpflicht-Regressversicherung

    Versichert sind alle im aktiven Dienst stehenden Mitglieder. Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Bundes bzw. der Länder aus Schäden, die die versicherten Polizeiangehörigen im Dienst (grob fahrlässig) anrichten, zu schützen. Wichtig zu jedem Schadenfall: Den Personalrat einschalten!

    Ab 01. August 2010 keine Selbstbeteiligung sowie höhere Deckungssummen:

    • Personen- und Sachschäden pauschal 3.000.000 €
    • Vermögensschäden 13.000 €
    • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln/codekarten 50.000 €
    • Schäden aus Abhandenkommen von Sachen 5.000 €
    • Abhandenkommen von Verwarnungsblöcken 700 €

    Auch für das dienstliche und außerdienstliche Führen und Besitzen einer Dienstwaffe gewährt unser Versicherer Versicherungsschutz. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass die dienstlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes /Bundes greifen, der außerdienstliche Bereich umfasst ist und die jeweiligen Voraussetzungen vom GdP Mitglied erfüllt werden.

    Abhandenkommensschäden, die im Zusammenhang mit der Auskleidung beim Ausscheiden aus dem Polizeidienst erkannt werden, sind nicht versichert.

    Dienstfahrzeug-Regress-Versicherung

    Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Polizeifahrzeugen, Polizeibooten, Polizeihubschraubern, Polizeihunden und Polizeipferden ergeben.

    Die Deckungssummen betragen:

    • Personenschäden 110.000 €
    • Sachschäden 52.000 €
    • Vermögensschäden 52.000 €

    In den Landesbezirken Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg bestehen gesonderte Verträge.

    Unfall-Versicherung – innerhalb oder außerhalb des Dienstes -

    Durch die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei ist jedes Mitglied – unabhängig von anderen Unfallversicherungen – auch gegen Unfall versichert. Der Unfallversicherungsschutz gilt innerhalb und außerhalb des Dienstes weltweit – ab dem 01.01.2010 – mit folgenden Summen:

    • 3.000 € für den Todesfall
    • 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
    • 9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
    • 5.000 € Bergungskosten
    • 5.000 € kosmetische Operationen
    • 500 € Kurkosten/ Rehakosten
    Für GdP-Mitglieder sowie deren Ehe/Lebenspartner, die einen GdP-Rentenvertrag bei der SIGNAL IDUNA Leben abgeschlossen haben, besteht Unfallversicherungsschutz mit folgenden ab dem 01.01.2010 geltenden Versicherungssummen:
    • 20.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
    • ..7.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
    • ..5.000 € Bergungskosten
    • ..5.000 € kosmetische Operationen
    • …..500 € Kurkosten/ Rehakosten

    Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr (Organisations- und Servicegesellschaft – OSG) unter der Telefonnummer : 0211 – 7104 – 202 gerne zur Verfügung.

    Sterbegeldbeihilfe – beim Tod eines Mitgliedes oder seines Ehepartners -

    Trauerfälle kosten Geld. Und zwar nicht wenig Geld. Auch hier steht die GdP ihren Mitgliedern und ihren Ehegatten bei. Mit bis zu 410 € Sterbegeldbeihilfe bei Tod des Mitgliedes selber oder seines Ehegatten. Eine Leistung, die ebenfalls schon im Beitrag enthalten ist.

    Weitere Leistungen, die bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:
    • Zutritt zum Mitgliederbereich im www.gdp.de, dem Internetauftritt der Gewerkschaft der Polizei mit aktuellen Informationen und ausführlichen Hintergründen.
    • Das monatliche Mitgliedermagazin DEUTSCHE POLIZEI
    • Seminare zu berufs- und gesellschaftspolitischen Themen – aktuell bei den GdP-Landesgeschäftsstellen zu erfragen.
    • GdP-Mitgliedsausweis mit Foto im handlichen Scheckkartenformat – fünfsprachig und damit eine Hilfe auch bei Auslandsreisen.
    • Info-Broschüren (Vorbereitung auf den Ruhestand, Arbeitshilfen zu Themen wie Mobbing, Konfliktbewältigung, Argumente gegen Rechts u. v. m.)