Das Restguthaben der Jahre 2007-2010, von jeweils 6% des für den Monat Juli 2010 gezahlten Tabellenentgelts, sollte nach der am 8.Februar 2011 abgeschlossenen Dienstvereinbarung “spätestens zum Zeitpunkt der Zahlung des Tabellenentgelts des Monats März 2011″ ausgezahlt werden.
Das ist bisher nicht geschehen und es ist derzeit nicht absehbar, wann es zur Auszahlung kommt. Die mit Verfügung des BPOLP (AZ 72-11 01 00-0026/14 vom 27. April 2011) angekündigte Auszahlung verbliebener Beträge des Gesamtvolumens sollte vorbereitet werden und mit den in Klammern gesetzten Termin Monat Mai 2011 ausgezahlt werden. Weiterlesen







Für die anerkannt hohe Belastung in diesem Jahr, der die Beschäftigten der Bundespolizei mit Einsatzwillen und zum Teil persönlicher Opferbereitschaft gerecht geworden sind, hat Präsident Matthias Seeger, allen PolizeibamtInnen, VerwaltungsbeamtInnen und Tarifbeschäftigten einen Tag Sonderurlaub für 2011 gewährt!