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	<title>GdP Bundespolizeiakademie &#187; Recht</title>
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	<description>Gewerkschaft der Polizei Direktionsgruppe Bundespolizeiakademie</description>
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		<title>Vorteilregeln für Gewerkschaftsmitglieder</title>
		<link>http://www.gdp-bpolak.de/vorteilregeln-fur-gewerkschaftsmitglieder/2011/08/04/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 13:20:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<description><![CDATA[Die halbherzige Entscheidung des BAG zur qualifizierten Differenzierungsklausel Im Anhang (PDF-Dokument) ist nachzulesen warum es für Gewerkschaften legitim ist, Vorteile primär für ihre Mitglieder durchzusetzen wann in Tarifverträgen nach der Gewerkschaftsmitgliedeschaft differenziert werden darf wann qualifizierte Differenzierungsklauseln nach Ansicht des BAG unzulässig sind Vorteilsregeln für Gewerkschaftsmitglieder]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DBeamte%26filter1%3DGdP%26filter2%3DRecht%26filter3%3DTarifbereich&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><strong><img class="alignleft size-full wp-image-790" title="gdp_zum_thema" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/03/gdp_zum_thema_thumbnail.jpg" alt="gdp zum thema" width="128" height="86" />Die halbherzige Entscheidung des BAG zur qualifizierten Differenzierungsklausel</strong></p>
<p>Im Anhang (PDF-Dokument) ist nachzulesen</p>
<ul>
<li>warum es für Gewerkschaften legitim ist, Vorteile primär für ihre Mitglieder durchzusetzen</li>
<li>wann in Tarifverträgen nach der Gewerkschaftsmitgliedeschaft differenziert werden darf</li>
<li>wann qualifizierte Differenzierungsklauseln nach Ansicht des BAG unzulässig sind</li>
</ul>
<p><img title="PDF Dokument" src="http://www.gdpbundespolizei.de/wp-content/uploads/2009/06/pdf_icon-150x141.jpg" alt="" width="24" height="25" /> <a title="Zum PDF Dokument bitte anklicken" href="http://www.gdpbundespolizei.de/wp-content/uploads/2011/08/aib-7-2011-vorteilsregeln-fur-gewerkschaftsmitglieder.pdf" target="_blank">Vorteilsregeln für Gewerkschaftsmitglieder</a></p>
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		<item>
		<title>Übernahme höherwertige Tätigkeit muss bezahlt werden</title>
		<link>http://www.gdp-bpolak.de/ubernahme-hoherwertige-tatigkeit-muss-bezahlt-werden/2011/05/16/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 May 2011 12:06:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beamte]]></category>
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		<description><![CDATA[Leipzig/Düsseldorf. Die Übernahme eines höherwertigen Amtes muss finanziell ausgeglichen werden – das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung festgestellt (Az 2 C 30.09, 27.10 und 48.10). Welche Konsequenzen das Urteil im Detail für die Polizei in NRW hat, wird zur Zeit von der GdP geprüft. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird der Vorstand entscheiden, ob und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DBeamte%26filter1%3DBezahlung%26filter2%3DPersonalplanung%26filter3%3DRecht&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p style="text-align: left;"><a href="http://www.gdp-bpolak.de/ubernahme-hoherwertige-tatigkeit-muss-bezahlt-werden/2011/05/16/"><img class="alignright" title="Einsatzplanung" src="http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/04E8CEE1AF3EED4CC125788C001DD6F8/$file/1.jpg" alt="" width="240" height="160" /></a>Leipzig/Düsseldorf. Die Übernahme eines höherwertigen Amtes muss finanziell ausgeglichen werden – das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung festgestellt (Az 2 C 30.09, 27.10 und 48.10). Welche Konsequenzen das Urteil im Detail für die Polizei in NRW hat, wird zur Zeit von der GdP geprüft. Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird der Vorstand entscheiden, ob und in welchem Umfang Klagen wegen Übernahme des Urteils geführt werden sollen.</p>
<p>Im Einzelnen hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt: &#8220;Einem Beamten, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen werden, ist eine Zulage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes auch für den Fall zu zahlen, dass die Übertragung auf Dauer angelegt wurde.&#8221;<span id="more-2878"></span></p>
<p>Kläger waren eine Oberstudienrätin, ein Verwaltungsoberrat im Dienst eines Rentenversicherungsträgers und ein Regierungsoberrat im Landespolizeidienst, die anstelle der ihrem Statusamt (jeweils Besoldungsgruppe A 14) zugeordneten Aufgaben über mehrere Jahre hinweg Aufgaben wahrgenommen hatten, die einer nicht besetzten Planstelle der höheren Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet waren. Ihre auf die Zahlung einer Verwendungszulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen den beiden Besoldungsgruppen gerichteten Klagen waren in der Berufungsinstanz erfolglos geblieben.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtspraxis moniert. &#8220;Wenngleich höherwertige Ämter grundsätzlich im Wege der Beförderung zu besetzen sind, bleibt es dem Dienstherrn unbenommen, einen Beamten für eine gewisse, auch längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion zu beschäftigen. Allerdings hat ein Beamter, dem die Aufgaben eines unbesetzten höherwertigen Amtes vertretungsweise übertragen wurden, nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Anspruch auf Zahlung einer Zulage&#8221;, erklärte das BVerwG. &#8220;Dies gilt auch dann, wenn der Dienstherr erklärt hat, er wolle die Aufgaben zeitlich unbeschränkt, ‚endgültig’ oder ‚auf Dauer’ übertragen.&#8221;</p>
<p>Die Veröffentlichung des Leitsatzes des BVerwG hat zu einer Reihe von Anfragen an die GdP-Geschäftsstelle geführt. Der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand (GVS) hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:</p>
<p>Für eine abschließende Bewertung ist der Leitsatz des Urteils nicht ausreichend.<br />
Die GdP wird nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung über zu ziehende Konsequenzen beraten und entscheiden.</p>
<p>Über die Gewährung von Rechtsschutz für beabsichtigte Klagen in diesem Zusammenhang gegebenenfalls in Form eines Musterverfahrens, wird erst nach Prüfung der Urteilsbegründung entschieden.Die GdP wird alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ergreifen, berechtigte Ansprüche unserer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen.<br />
Um abschließend bewerten zu können, ob das Urteil auf die kommissarische Besetzung im Rahmen der FZO anzuwenden ist, bedarf es in jedem Fall einer gründlichen Prüfung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird der GVS über das weitere Vorgehen beschließen.</p>
<hr />
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</p>
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		<title>Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste: GdP empfiehlt das Einreichen von Musteranträgen</title>
		<link>http://www.gdp-bpolak.de/freizeitausgleich-fur-bereitschaftsdienste-gdp-empfiehlt-das-einreichen-von-musterantragen/2011/04/28/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Apr 2011 13:12:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beamte]]></category>
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		<description><![CDATA[Am 25.01.2011 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem Berufungsantrag in der von der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Niedersachsen initiierten und von deren Justitiarin vorbereiteten und vertretenen Musterklage stattgegeben. Das OVG hatte deutlich gemacht, dass die Differenzierung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten rechtswidrig ist. Die PolizeibeamtInnen befinden sich während der gesamten Zeit im Einsatz. Deshalb muss Mehrarbeit, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DArbeitszeit%26filter1%3DBeamte%26filter2%3DRecht&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/freizeitausgleich-fur-bereitschaftsdienste-gdp-empfiehlt-das-einreichen-von-musterantragen/2011/04/28/"><img class="alignright size-medium wp-image-1674" title="Paragraph" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/05/Paragraph-300x224.jpg" alt="" width="210" height="157" /></a>Am 25.01.2011 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem Berufungsantrag in der von der Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Niedersachsen initiierten und von deren Justitiarin vorbereiteten und vertretenen Musterklage stattgegeben.</p>
<p>Das OVG hatte deutlich gemacht, dass die Differenzierung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten rechtswidrig ist. Die PolizeibeamtInnen befinden sich während der gesamten Zeit im Einsatz. Deshalb muss Mehrarbeit, die in Bereitschaftszeit geleistet wird, vollständig (1:1) in Freizeit abgegolten werden<strong> (siehe hier:</strong> <strong><a title="GdP Klage erfolgreich" href="http://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/20110125_Klage_erfolgreich?open&amp;1=DE&amp;ccm=200010" target="_blank">GdP Klage erfolgreich &#8211; </a></strong><strong><a title="GdP Klage erfolgreich" href="http://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/20110125_Klage_erfolgreich?open&amp;1=DE&amp;ccm=200010" target="_blank">OVG Lüneburg entscheidet im Sinn der Polizeibeamtinnen und -beamten</a>).</strong></p>
<p><strong> <span id="more-2861"></span></strong></p>
<p>Obwohl mit dem niedersächsischen Innenminister Schünemann in einer Musterklagevereinbarung am 09.01.2007 vereinbart war, sich der Entscheidung des OVG Lüneburg anzuschließen und diese umzusetzen, legte das Land Niedersachsen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Entscheidung des OVG Lüneburg ein. Die Gewerkschaft der Polizei ist überzeugt davon, dass auch das Bundesverwaltungsgericht im Sinne des durch die GdP vertretenen Klägers und damit allen PolizeibeamtInnen entscheidet!</p>
<p>Damit den KollegInnen der Bundespolizei nach dem Beschluss des BVG für ihre in der Vergangenheit geleisteten Bereitschaftsdienste in Einsätzen (Castor, IGL etc.) kein Nachteil entsteht und die dabei geleistete Mehrarbeit bei Bereitschaftsdiensten nachträglich 1:1 vergütet wird, hatte die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei das Bundespolizeipräsidium mehrfach um eine entsprechende Verfügung gebeten, wie sie mehrere Polizeibehörden und Inneministerien der Länder für ihre PolizistInnen im Rahmen der Fürsorgepflicht getroffen haben. Dazu war das Bundespolizeipräsidium nicht bereit.</p>
<p>Die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei empfiehlt den KollegInnen deshalb jetzt zur Wahrung ihrer Ansprüche aus vorangegangenen Einsätzen einen Antrag auf “Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst” zu stellen.</p>
<p><strong>Ein entsprechender Musterantrag ist exklusiv für unsere Mitglieder in der <a title="Mitgliederbereich der GdP Bezirk Bundespolizei" href="http://www.mitglieder.gdp-bundespolizei.de/zugang/anmelden.php" target="_blank">Infothek im mitgliederinternen Bereich der Bezirks-Homepage</a> hinterlegt!</strong></p>
<hr />
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</p>
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		</item>
		<item>
		<title>GdP: Auch für den Hindukusch gilt deutsches Personalvertretungsrecht</title>
		<link>http://www.gdp-bpolak.de/gdp-auch-fur-den-hindukusch-gilt-deutsches-personalvertretungsrecht/2011/03/15/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 14:50:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass künftig die Personalräte stärker beteiligt werden müssen, wenn deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte als Ausbilder für die afghanische Polizei in das Krisengebiet am Hindukusch entsandt werden sollen. GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Das ist die Konsequenz aus einem Rechtsstreit vor dem hessischen Verwaltungsgericht, den unsere Kolleginnen und Kollegen der GdP dort [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DAuslandseinsatz%26filter1%3DBeamte%26filter2%3DBMI%26filter3%3DBundespolizei&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><img class="alignright size-full wp-image-951" title="auslandseinsatz" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/03/auslandseinsatz.jpg" alt="Auslandseinsatz der Polizei / Bundespolizei" width="160" height="96" />Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass künftig die Personalräte stärker beteiligt werden müssen, wenn deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte als Ausbilder für die afghanische Polizei in das Krisengebiet am Hindukusch entsandt werden sollen.</p>
<p>GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: „Das ist die Konsequenz aus einem Rechtsstreit vor dem hessischen Verwaltungsgericht, den unsere Kolleginnen und Kollegen der GdP dort geführt haben.<span id="more-2693"></span> Das hessische Innenministerium musste nach der Entscheidung des Gerichts zusagen, keine weiteren Polizisten nach Afghanistan zu entsenden, bis die Rechtslage geklärt ist. Diese Entscheidung wird Auswirkungen auf alle Bundesländer haben.“</p>
<p>Mit der Entscheidung fühlt sich die GdP in ihrer Forderung bestätigt, den Einsatz der deutschen Polizisten in Afghanistan bundesweit auf eine solidere rechtliche Grundlage zu stellen.</p>
<p>Witthaut: „Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen in Afghanistan gegen die Risiken in diesem Krisengebiet besser abgesichert werden. Bund und Länder müssen nun eine einheitliche Regelung für den polizeilichen Einsatz finden, andernfalls können Personalräte in allen Bundesländern nach der Entscheidung in Hessen eine weitere Entsendung verhindern.“</p>
<hr />

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		<item>
		<title>Nach Alter gestaffelter Urlaubsanspruch ist diskriminierend</title>
		<link>http://www.gdp-bpolak.de/nach-alter-gestaffelter-urlaubsanspruch-ist-diskriminierend/2011/01/20/</link>
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		<pubDate>Thu, 20 Jan 2011 09:59:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung (LAG Düsseldorf, Urt. v. 18.1.2011 – 8 Sa 1274/10). Nach dem Einzelhandelstarif bekommen unter-20-Jährige bei einer Sechs-Tage-Woche 30 Urlaubstage im Jahr, danach 32 Tage, ab 23 Jahren 34 Tage und schließlich ab einem Alter von 30 Jahren 36 Urlaubstage. [...]]]></description>
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<p>Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung (LAG Düsseldorf, Urt. v. 18.1.2011 – 8 Sa 1274/10).</p>
<p>Nach dem Einzelhandelstarif bekommen unter-20-Jährige bei einer Sechs-Tage-Woche 30 Urlaubstage im Jahr, danach 32 Tage, ab 23 Jahren 34 Tage und schließlich ab einem Alter von 30 Jahren 36 Urlaubstage. Nach Ansicht des LAG lässt sich weder aus dem Tarifvertrag noch dessen Kontext ein legitimes Ziel für die Ungleichbehandlung entnehmen. Dies gilt insbesondere für das Argument der Arbeitgeberseite, die Regelung solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Eine 24-jährige Kassiererin sah sich jedoch unzulässig benachteiligt und verlangte statt ihrer 34 ebenfalls 36 Urlaubstage im Jahr.</p>
<p><span id="more-2466"></span></p>
<p>Das Arbeitsgericht Wesel war in seinem Urteil vom 11.08.2010 der Rechtsauffassung der Klägerin gefolgt. Zwar bestehe Tarifautonomie, wodurch aber EU-Rechtsvorgaben nicht ausgehebelt werden dürften. Es seien auch keine objektiv vertretbaren Gründe für die angegriffene Urlaubsanspruchsstaffelung im Tarifvertrag erkennbar, die eine Altersdiskriminierung ausschließen.</p>
<p>Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG Düsseldorf gaben ihr Recht. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts gibt es für die unterschiedliche Behandlung keinen nachvollziehbaren Grund. Es bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung, dass durch die Regelung jüngere Arbeitnehmer aufgrund der geringeren Zahl der Urlaubstage gegenüber älteren benachteiligt werden. Diese Angleichung nach oben hielt es für geboten, um dem Grundsatz der effektiven und wirksamen Durchsetzung von EU-Rechtsvorgaben Geltung zu verschaffen. Es ließ aber die Revision zum BAG zu. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat bereits angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.</p>
<hr />

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		<title>Vom Kleinkrieg auf deutschen Straßen…</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Oct 2010 08:22:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Raser und Drängler &#8211; zur Kasse, bitte! Die Bußgelder für Verkehrssünder wurden am 1. Februar 2009 drastisch erhöht. Die Frage ist bloß, ob die Erhöhung der Bußgelder auch wirklich zum gewünschten Erfolg führt: Die Autofahrer zu ordnungsgemäßerer Fahrweise anzuhalten und damit das Unfallrisiko zu senken.Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt dies. Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender dazu: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DGdP%26filter1%3DPersonalplanung%26filter2%3DPolitik%26filter3%3DPolizei&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/vom-kleinkrieg-auf-deutschen-strasen%e2%80%a6/2010/10/18/"><img class="size-thumbnail wp-image-2169 alignleft" title="Polizisten am Laser" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/10/0607-150x150.jpg" alt="Polizisten am Laser" width="150" height="150" /></a>Raser und Drängler &#8211; zur Kasse, bitte! Die Bußgelder für Verkehrssünder wurden am 1. Februar 2009 drastisch erhöht. Die Frage ist bloß, ob die Erhöhung der Bußgelder auch wirklich zum gewünschten Erfolg führt: Die Autofahrer zu ordnungsgemäßerer Fahrweise anzuhalten und damit das Unfallrisiko zu senken.Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt dies. Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender dazu: “Bußgelderhöhungen sind nur ein weiterer hilfloser Versuch, dem zunehmend asozialen Verhalten auf Deutschlands Straßen Herr zu werden.” Solange die Polizei nicht über genügend Personal verfüge, um mehr Kontrollen durchzuführen, greife die Regelung nicht. “Höhere Strafen nützen nichts, wenn die Gefahr erwischt zu werden, immer kleiner wird”, kommentiert Freiberg mit Blick auf die knappe Personalsituation bei der Polizei.40 Millionen Euro pro Jahr werden allein in Brandenburg durch Blitzer eingenommen. Polizisten berichten von Knöllchen-Vorgaben, die erfüllt werden müssen, und darüber, dass Polizisten, deren Zahlen nicht stimmen, bei der nächsten Beförderung übergangen werden.<span id="more-2168"></span></p>
<p>In Meschede in Nordrhein-Westfalen haben sich Polizisten anonym beschwert, weil die Polizeiführung sie anhalte, immer mehr zu blitzen und Knöllchen zu schreiben. Kommunen mit Finanzproblemen sind eben erfinderisch. Was liegt näher, als “Starenkäste” aufzustellen &#8211; im Landkreis Uelzen zum Beispiel innerhalb eines Jahres sieben an der Zahl. “Natürlich nur der Verkehrssicherheit wegen”, sagt der Leiter des Straßenverkehrsamts, räumt aber auch ein, dass die neuen Ampeln “rentierlich” seien.</p>
<p>Näheres unter:</p>
<p><img title="Internetverknüpfung" src="http://www.gdpbundespolizei.de/wp-content/uploads/2010/01/gdp-bundespolizei-klein_www.jpg" alt="" width="57" height="27" /> <a href="http://reporter.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,8120368,00.html" target="_blank">ZDF-Reporter (Beitrag vom 14.10.2010)</a></p>
<hr />
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		<title>Häusliches Arbeitszimmer: Neuregelung ab 2007 verfassungswidrig (BVerfG)</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 15:51:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Swisttal</dc:creator>
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		<description><![CDATA[29.07.2010 &#124; Rechtsprechung Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 weiter eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche Arbeitszimmer ist grundgesetzwidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BVerfG. Eine Kommentierung hierzu finden Sie in Kürze auf dieser Seite. Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DBeruf%26filter1%3DRecht&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/hausliches-arbeitszimmer-neuregelung-ab-2007-verfassungswidrig-bverfg/2010/07/29/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-936" title="justiz_160" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/03/justiz_160-150x120.jpg" alt="justiz" width="150" height="120" /></a>29.07.2010 | Rechtsprechung</p>
<p><a name="Description"></a>Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 weiter eingeschränkte steuerliche Abzugsmöglichkeit für das häusliche Arbeitszimmer ist grundgesetzwidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2010. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BVerfG. Eine Kommentierung hierzu finden Sie in Kürze auf dieser Seite.</p>
<p><a name="Text"></a></p>
<p>Mit dem Jahressteuergesetz 1996 wurde in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten erstmals eingeschränkt. Eine Ausnahme vom grundsätzlich geregelten Verbot des Abzugs solcher Aufwendungen galt danach dann, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten betrug oder wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. <span id="more-1923"></span>Eine unbeschränkte Abzugsmöglichkeit war darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 297) die Verfassungsmäßigkeit dieser Einschränkung bejaht.</p>
<p><strong>Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2007 verfassungswidrig</strong></p>
<p>Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Abzugsmöglichkeit weiter eingeschränkt. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erlaubt den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches <strong>Arbeitszimmer</strong> sowie die Kosten der Ausstattung nur noch, wenn das Arbeitszimmer den <strong>Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung</strong> bildet. Der Kläger des Ausgangsverfahrens, der beruflich als Hauptschullehrer tätig ist, nutzte täglich für zwei Stunden ein ausschließlich beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer. Die von ihm beantragte Zuweisung eines Arbeitsplatzes in der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts war vom Schulträger abgelehnt worden. Das Finanzamt ließ die vom Kläger in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 geltend gemachten Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer unberücksichtigt. Die deswegen vor dem Finanzgericht erhobene Klage führte zur Vorlage des Finanzgerichts.</p>
<p>Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einer Mehrheit von 5:3 Stimmen entschieden, dass die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit <strong>kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung </strong>steht.</p>
<p>Der <strong>Gesetzgeber</strong> ist danach verpflichtet, <strong>rückwirkend auf den 1. Januar 2007</strong> durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG den <strong>verfassungswidrigen Zustand</strong> zu <strong>beseitigen</strong>. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Vorschrift im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen.</p>
<p>(BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010, <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100706_2bvl001309.html">2 BvL 13/09</a>)</p>
<p><strong>Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:</strong></p>
<p>Der allgemeine Gleichheitssatz verlangt vom Einkommensteuergesetzgeber eine an der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgerichtete hinreichend folgerichtige Ausgestaltung seiner Belastungsentscheidungen. Die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht maßgebliche finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst sich unter anderem nach dem objektiven Nettoprinzip. Danach sind betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Bemessungsgrundlage abziehbar. Benachteiligende Ausnahmen von dieser Belastungsgrundentscheidung des Einkommensteuergesetzgebers bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, um den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu genügen. Daran fehlt es hier. Die im Gesetzgebungsverfahren angeführten fiskalischen Gründe sind nicht geeignet, die Neuregelung vor dem allgemeinen Gleichheitssatz zu rechtfertigen. Das Ziel der Einnahmenvermehrung stellt für sich genommen keinen hinreichenden sachlichen Grund für Ausnahmen von einer folgerichtigen Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher Belastungsentscheidungen dar. Denn dem Ziel der Einnahmenvermehrung dient jede, auch eine willkürliche steuerliche Mehrbelastung. Darüber hinaus verfehlt die Neuregelung das Gebot einer hinreichend realitätsgerechten Typisierung, soweit Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht zu berücksichtigen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Denn der Mangel eines alternativen Arbeitsplatzes, der sich durch die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers ohne weiteres nachweisen lässt, liefert eine leicht nachprüfbare Tatsachenbasis für die Feststellung der tatsächlich betrieblichen oder beruflichen Nutzung und damit die Möglichkeit einer typisierenden Abgrenzung von Erwerbs- und Privatsphäre. Dagegen ist die Ermittlung und Bestimmung der nach der Neuregelung vom Abzugsverbot ausgenommenen Kosten eines Arbeitszimmers, das den „qualitativen“ „Mittelpunkt“ der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet, offenkundig aufwendig und streitanfällig. Gemessen an den Zielen des Gesetzes &#8211; Vereinfachung, Streitvermeidung und Gleichmäßigkeit der Besteuerung &#8211; wird das Abzugsverbot, soweit es die Fallgruppe „kein anderes Arbeitszimmer“ betrifft, den Anforderungen einer realitätsgerechten Typisierung daher nicht gerecht.</p>
<p>In Erweiterung der verfassungsrechtlichen Prüfung hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass die Ausdehnung des Abzugsverbotes nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit davon nunmehr auch Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst sind, das zu mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Der Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers ist allenfalls ein schwaches Indiz für dessen Notwendigkeit, wenn dem Steuerpflichtigen von seinem Arbeitgeber ein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Es fehlt zudem an leicht nachprüfbaren objektiven Anhaltspunkten für die Kontrolle der Angaben des Steuerpflichtigen zum Umfang der zeitlichen Nutzung des Arbeitszimmers.</p>
<p>Bundesverfassungsgericht &#8211; Pressestelle &#8211; Pressemitteilung Nr. 55/2010 vom 29. Juli 2010 und http://www.haufe.de/Steuern</p>
<hr />

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		<title>VGH Baden-Württemberg: Personalrat darf Dienstpläne ablehnen, wenn Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefährdet</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 11:38:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 02. Juli 2010 (Az.: PB 15 S 820/10) die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung in der Bundespolizei in Arbeitszeitfragen deutlich gestärkt. Zuvor hatte das Bundespolizeipräsidium Potsdam die Direktion Stuttgart angewiesen, einen seit 16 Jahren bewährten und von der weit überwiegenden Mehrheit der Mitarbeiter getragenen Dienstplan abzuschaffen und neue Rahmendienstpläne einzuführen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DArbeitszeit%26filter1%3DBeamte%26filter2%3DBundespolizei%26filter3%3DFamilie&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/vgh-baden-wurttemberg-personalrat-darf-dienstplane-ablehnen-wenn-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf-gefahrdet/2010/07/13/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-936" title="justiz_160" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/03/justiz_160-150x120.jpg" alt="justiz" width="150" height="120" /></a>Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 02. Juli 2010 (Az.: PB 15 S 820/10) die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeitervertretung in der Bundespolizei in Arbeitszeitfragen deutlich gestärkt.<br />
Zuvor hatte das Bundespolizeipräsidium Potsdam die Direktion Stuttgart angewiesen, einen seit 16 Jahren bewährten und von der weit überwiegenden Mehrheit der Mitarbeiter getragenen Dienstplan abzuschaffen und neue Rahmendienstpläne einzuführen. Als der Personalrat sich dem mit Verweis auf die schlechtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf widersetzte, ordnete das Bundespolizeipräsidium an, das Mitbestimmungsverfahren abzubrechen, weil es die Argumente der Mitarbeitervertretung für unbeachtlich hielt.<span id="more-1879"></span></p>
<p>Der Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens bei der Einführung eines neuen – und, aus Sicht der Personalräte, schlechteren – Dienstplanes auf Weisung des Präsidenten der Bundespolizei war jedoch, wie der VGH Baden-Württemberg nun feststellte, rechtswidrig. Das Mitbestimmungsverfahren muss jetzt fortgeführt werden. Die Beschwerde des Bundespolizeipräsidiums gegen eine gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung des VG Stuttgart (Beschluss vom 10. März 2010, Az.: PB 21 K 648/10) wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Präsident der Direktion Stuttgart hatte sich am Beschwerdeverfahren schon nicht mehr beteiligt und die Entscheidung der 1. Instanz akzeptiert.</p>
<p>Der VGH erachtet es als zulässig, dass der Personalrat seine Zustimmungsverweigerung zu einem neuen Dienstplan darauf stützt, dass damit eine deutliche Verschlechterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einträte. Zulässig sei es auch, dass der Personalrat die Beibehaltung des bisherigen Dienstplanes aus eben diesem Grund fordere; das sei keinesfalls „unbeachtlich“.<br />
Das Bundespolizeipräsidium hatte zuvor erfolglos geltend gemacht, Ausnahmeregelungen in Arbeitszeitfragen könnten nicht auf „subjektive Vorlieben“ gestützt werden und Ausnahmeregelungen gäbe es nur für dienstliche Belange, nicht aber für „private Belange der Beschäftigten“. Der VGH konnte dieser Sichtweise und den Schlussfolgerungen des Präsidiums ausdrücklich nicht beipflichten.</p>
<p>Die Personalvertretung kann vielmehr zu Recht einwenden und fordern, der vorgelegte neue Rahmendienstplan führe zu einer schlechteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weshalb der alte Dienstplan fortgelten solle; erst im weiteren Verfahren der Mitbestimmung müssten dann Alternativen und Vorschläge diskutiert werden. Jedenfalls darf das Präsidium das Verfahren nicht wegen angeblicher Unbeachtlichkeit abbrechen. Der Personalrat darf und muss Gründe, die aus der Interessensphäre der Beschäftigten und ihrer Familie herrühren, in die Bewertung vorgelegter Dienstpläne einbringen; die Debatte ist keinesfalls auf „dienstliche Gründe“ beschränkt.</p>
<p>Die Gewerkschaft der Polizei hofft, dass die klaren richterlichen Worte nunmehr zur Rückkehr zu vernünftigem und partnerschaftlich-kooperativem Umgang mit den Personalräten in Arbeitszeitfragen der Bundespolizei führen und einseitige Anordnungen in Arbeitszeitsachen, insbesondere aber der untunliche Abbruch von Mitbestimmungsverfahren durch die Dienstseite, endgültig der Vergangenheit angehören.</p>
<hr />
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		<title>15 Polizisten bei Protesten in Berlin durch Sprengsatz verletzt</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Jun 2010 12:59:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Neue Dimension der Gewalt erreicht! (Video der Explosion im Artikel) Bei einer Demonstration gegen das Sparpaket haben Krawallmacher in Berlin wurde nach einem Bericht der Nachrichtenagentuf AFP ein verbotenener, aufgerüsteter Böller auf Polizisten geworfen. Auf einem Video ist die enorme Wucht der Explosion zu sehen &#8211; zwei Beamte erlitten schwere Brand- und Fleischverletzungen. Unter dem Motto [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DBeamte%26filter1%3DGewalt%26filter2%3DPolitik%26filter3%3DPolizei&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><div id="attachment_1755" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.gdp-bpolak.de/15-polizisten-bei-protesten-in-berlin-durch-sprengsatz-verletzt/2010/06/13/"><img class="size-thumbnail wp-image-1755" title="Explosion" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/06/Explosion-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Screenshot: youtube</p></div>
<p><strong><a href="http://www.gdp-bpolak.de/15-polizisten-bei-protesten-in-berlin-durch-sprengsatz-verletzt/2010/06/13/"></a>Neue Dimension der Gewalt erreicht! <a href="http://www.gdp-bpolak.de/15-polizisten-bei-protesten-in-berlin-durch-sprengsatz-verletzt/2010/06/13/" target="_self">(Video der Explosion im Artikel)</a> </strong>Bei einer Demonstration gegen das Sparpaket haben Krawallmacher in Berlin wurde nach einem Bericht der Nachrichtenagentuf AFP ein verbotenener, aufgerüsteter Böller auf Polizisten geworfen. Auf einem Video ist die enorme Wucht der Explosion zu sehen &#8211; zwei Beamte erlitten schwere Brand- und Fleischverletzungen.<span id="more-1736"></span></p>
<p>Unter dem Motto &#8220;Die Krise heißt Kapitalismus &#8211; Banken und Konzerne sollen zahlen&#8221; waren am Samstag in Berlin mehrere tausend Menschen auf die Straße gegangen. Die verletzten Beamten wurden nach Angaben der Polizei aus einem Block linksgerichteter, teils vermummter Demonstranten heraus mit Steinen, Flaschen und einem Sprengsatz beworfen. &#8220;Durch die Wucht der Detonation des derzeit noch unbekannten Sprengsatzes wurden zwei Polizisten im Alter von 36 und 47 Jahren schwer verletzt&#8221;, teilte die Polizei mit. Die übrigen Verletzten wurden demnach ambulant behandelt.<br />
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<p>GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Unsere Kollegen vor Ort berichten, dass die Splitter die Schutzkleidung durchschlugen. Zwei Kollegen erlitten mehrere Zentimeter breite offene Fleischwunden an den Beinen, vom Stiefelschaft bis in die Leistengegend. Das waren Mordversuche.“</p>
<p>Mehrfach war es in der Nähe der Berliner Torstraße aus einem „schwarzen Block“ heraus zu Attacken gegen die eng begleitenden Einsatzkräfte gekommen, als sich am Nachmittag drei gewaltige Detonationen ereigneten, deren Druckwellen noch weit über einhundert Meter spürbar waren.</p>
<div id="attachment_1755" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/06/Explosion.jpg" rel="lightbox[1736]"><img class="size-medium wp-image-1755" title="Explosion" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/06/Explosion-300x216.jpg" alt="" width="300" height="216" /></a><p class="wp-caption-text">Screenshot: youtube</p></div>
<p>Bei der ersten Explosion dachten die Einsatzkräfte noch an sogenannte „Polen-Böller“, illegale und in ihrer Sprengkraft nicht einschätzbare Feuerwerkskörper, mit denen die Polizei häufiger bei linken Demonstrationen beworfen worden war.</p>
<p>Scharf verurteilte Michael Reinke, stellvertretender Vorsitzender des GdP-Landesbezirks Berlin den Anschlag. Reinke: „Damit erreicht die Gewalt gegen die Polizei einen neuen Höhepunkt.“</p>
<div id="attachment_1757" class="wp-caption alignnone" style="width: 260px"><a href="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/06/Explosion-Polizist-verletzt.jpg" rel="lightbox[1736]"><img class="size-full wp-image-1757 " title="Explosion Polizist verletzt" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/06/Explosion-Polizist-verletzt.jpg" alt="" width="250" height="166" /></a><p class="wp-caption-text">Ein Polizeibeamter geht schwerverletzt zu Boden. Screenshot: youtube</p></div>
<p>Der Vorsitzende des Bundesfachausschusses Bereitschaftspolizei der GdP, Bernhard Schmidt, wünschte bei einem gemeinsamen Krankenhausbesuch mit dem Leiter der zuständigen Direktion, Michael Wilhelm, den Verletzten gute Besserung.</p>
<p>GdP-Vorsitzender Freiberg: „Die Politik muss jetzt Farbe bekennen, was sie gegen die Eskalation der Gewalt gegen meine Kolleginnen und Kollegen unternimmt.“</p>
<hr />
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</p>
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		<title>So kommen wir an unsere Renten!</title>
		<link>http://www.gdp-bpolak.de/so-kommen-wir-an-unsere-renten/2010/06/02/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 11:40:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Seniorengruppe]]></category>
		<category><![CDATA[Tarif]]></category>
		<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifbereich]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Wolfgang Kubik stellv. Vors. Bezirksseniorenvorstand GdP- Bezirk Bundespolizei Plötzlich stehen wir altersbedingt vor dem Ende unseres Berufslebens im öffentlichen Dienst, ein neuer Lebensabschnitt im Rentenalter ist vorzubereiten. Fragen über Fragen, insbesondere rund um die Renten und deren Bezugsmöglichkeiten treten in den Vordergrund. Wir, die Gruppe der Senioren / innen in der GdP des Bezirks [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DBeruf%26filter1%3DRecht%26filter2%3DTarifbereich&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><em><a href="http://www.gdp-bpolak.de/so-kommen-wir-an-unsere-renten/2010/06/02/"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-1432" title="Kubik_Wolfgang" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/02/Kubik_Wolfgang-118x150.jpg" alt="" width="118" height="150" /></a>Von Wolfgang Kubik stellv. Vors. Bezirksseniorenvorstand GdP- Bezirk Bundespolizei</em></p>
<p>Plötzlich stehen wir altersbedingt vor dem Ende unseres Berufslebens im öffentlichen Dienst, ein neuer Lebensabschnitt im Rentenalter ist vorzubereiten.</p>
<p>Fragen über Fragen, insbesondere rund um die Renten und deren Bezugsmöglichkeiten treten in den Vordergrund. Wir, die Gruppe der Senioren / innen in der GdP des Bezirks Bundespolizei, geben aufgrund unserer Erfahrung gern Hilfestellungen an  künftige Senioren / innen weiter.<span id="more-1625"></span><br />
Auch spezielle Rentenberatungen werden von Fachleuten des DGB angeboten und auf Vereinbarung vorgenommen.<br />
Spätestens ein Jahr vor dem Ruhestand sollten die Vorbereitungen auch für Sie anlaufen:</p>
<p><strong>I. Vorbereitungsphase</strong></p>
<p>Zwölf Monate vorher:</p>
<p>&gt; Bei geklärtem Versicherungskonto lassen Sie die aktuelle Rentenhöhe durch eine Rentenauskunft über den Rentenversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung bei einer gesetzlichen Rente sowie Betriebsrente bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder –VBL-) genau und zeitnah feststellen.</p>
<p>&gt; Falls das Rentenversicherungskonto immer noch nicht geklärt sein sollte, leiten Sie das Kontenklärungsverfahren sofort über den Rentenversicherungsträger ein. Denn nur so kann der aktuelle Rentenwert durch den Rentenversicherungsträger ermittelt werden. Die Berechnung erfolgt über einen vorläufigen Rentenbescheid!</p>
<p>&gt; Sind Kündigungsfristen nach dem TVöD zu beachten (Kündigungsgrund bitte schriftlich einreichen!).Ansonsten vereinbaren Sie einen Auflösungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber Vorort.<a id="more-68"></a></p>
<p>Fünf Monate vorher:</p>
<p>&gt; Sollte Ihr Versicherungskonto immer noch nicht geklärt sein beantragen Sie beim Rentenversicherungspartner einen Beratungstermin!<br />
Bitte sämtliche Rentenversicherungsunterlagen z.B. vorl. Rentenauskünfte, Versicherungsnachweise und Personalausweis mitnehmen.</p>
<p>Vier Monate vorher:</p>
<p>&gt; Bei geklärtem Versicherungskonto vereinbaren Sie einen Beratungstermin für den Rentenantrag bei der Beratungsstelle ihres Versicherungsträgers (z.B. Deutsche Rentenversicherung Hessen, Niedersachsen usw.)<br />
Geben Sie ihre Versicherungsnummer an (steht auf jedem Versicherungsnachweis) und halten Sie alle sonstigen Versicherungsunterlagen bereit.</p>
<p>Achtung bei vorgezogener Rentenabsicht !</p>
<p>&gt; Im Falle einer beabsichtigten vorgezogenen Altersrente (ab dem 63. Lebensjahr oder Schwerbehinderte und Frauen) sollten Sie sich den Unterschietsbetrag zwischen der Altersrente mit 65 Jahren und der zu kürzenden Altersrente<br />
(in der Regel mit 63. Jahren = 7,2 v.Hd.) sehr genau vom Rentenversicherungsträger berechnen lassen. Besonders für Frauen die mit 60 Jahren in Rente gehen dürfen, schlägt der Rentenkürzungsprozess mit 18 v.Hd. gravierend zu buche. Dabei wichtig: Alle Renten werden Brutto berechnet (abzügl. Sozialabgaben !) und Rentenkürzungen sind auf Dauer angelegt.<br />
Bitte, entscheiden Sie erst nach Ihrem Klärungsfall über Ihren künftigen Lebensstandard.</p>
<p>Drei Monate vorher:</p>
<p>&gt; Der Arbeitgeber kann auf Verlangen des Rentenantragsstellers das noch nicht in Ihrem Versicherungskonto enthaltene beitragspflichtige Arbeitsentgelt für bereits abgelaufene Zeiträume gesondert und das voraussichtliche Jahresentgelt ebenfalls in einer so genanten Vorausbescheinigung mit bestätigen zu lassen.</p>
<p>Was wird für den Rentenantrag unbedingt benötigt:</p>
<p>Altersrente oder z.B. Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrente<br />
- Antragsformular<br />
- Entgeltmeldung einschl. Vorausbescheinigung<br />
- Meldung zur Krankenversicherung der Rentner<br />
- Bankverbindung</p>
<p>Witwen- / Witwerrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente<br />
- Antragsformular<br />
- Meldung über Einkommen<br />
- Anlage zum Antrag auf Waisenrente<br />
- Sterbeurkunde nach dem Tod des versicherten ausgestellte Heiratskunde, Geburtsurkunde<br />
- Meldung zur Krankenkasse (Vordruck bei Ihrer Krankenkasse!)<br />
- Bankverbindung</p>
<p><strong>II. So berechnet sich die Rente:</strong></p>
<p>Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenart – Faktor!</p>
<p>Beispiel: Ein versicherter Arbeitnehmer/in hat 45 Jahre jeweils dem Durchschnitt aller Versicherungen entsprechend verdient. Er nimmt seine Altersrente mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch.</p>
<p>Daraus ergibt sich folgende Berechnung:<br />
- Entgeltpunkte 45<br />
(für jedes Jahr 1 Endgeltpunkte)</p>
<p>- Zugangsfaktor = 1,0<br />
(Verringert sich wenn man früher in Rente geht oder unter dem Durchschnitt aller Versicherten in einem Jahr versichert hat. Erhöhung des Zugangsfaktors ist ebenfalls durch besseren Verdienst möglich.)</p>
<p>- aktueller Rentenwert        West = 27,20 €<br />
(wird jedes Jahr neu errechnet)    Ost = 24,13 €</p>
<p>- Rentenfaktor = 1,0<br />
(bestimmt die Rentenhöhe nach Art der Rente)</p>
<p>Die monatliche Brutto-Rente würde somit betragen:</p>
<p>In den alten Bundesländern     : 45 x 1,0 x 27,20 € x 1,0 = 1.224,00 €<br />
„ neuen “         : 45 x 1,0 x 24,13 € x 1,0 = 1.085,85 €</p>
<p>Kann ein Wohnsitzwechsel Auswirkungen auf die Höhe meiner Rente haben?</p>
<p>Ja !, wenn sie Ihren Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort verlegt – z.B. von den alten in die neuen Bundesländer oder in das Ausland, sollten Sie sich unbedingt vorher beim Rentenversicherungsträger schriftlich darüber informieren, ob der Wechsel Auswirkungen hat.</p>
<p>Vorsicht: Durch einem Umzug kann sich ihre Rente mindern!</p>
<p><strong>III. Wie kann ich die Richtigkeit meiner Rente überprüfen?</strong></p>
<p>&gt; Schauen Sie in Ihre Rentenunterlagen (aus vorläufigen Rentenbescheiden)<br />
wurden die der Rentenberechnung zugrunde liegenden Daten zeit- und wertmäßig korrekt berücksichtigt. Weitergehende spezielle Prüfungen (falls angesagt), sollten unbedingt Rentenfachleuten überlassen werden. Auch die Rentenversicherungsträger sind auskunftsverpflichtet!</p>
<p>Was kann ich veranlassen, wenn ich mit dem Rentenbescheid nicht einverstanden bin?</p>
<p>&gt; Gegen den Bescheid des Rentenversicherungsträgers können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch erheben. Falls er Ihnen im Ausland zugestellt wird, haben Sie sogar drei Monate Zeit. Der Widerspruch sollte deutlich machen, was Sie beanstanden. Fordern Sie, dass ggfs. die Fehler korrigiert werden! Widerspruch bitten an den Rentenversicherungsträger richten!<br />
GdP-Rechtschutz ist bei Mitgliedschaft immer möglich. Auch im Ruhestand!</p>
<p>Kann ich auch einen rechtskräftigen Bescheid (nach Monatsfrist) noch überprüfen lassen?</p>
<p>&gt; Ja ! Auch nachdem Ihr Bescheid rechtskräftig geworden ist, können Sie ihn überprüfen lassen, wenn z.B. zu Ihren Ungunsten falsch berechnet worden ist.<br />
Die Überprüfung ist auch möglich, wenn es neue Urteile oder Auslegungen (z.B. vom Bundessozialgericht oder vom Bundesverfassungsgericht) gibt und sich diese zu Ihren Gunsten auswirken.<br />
GdP-Rechtschutz nur noch bei fortgesetzter Mitgliedschaft möglich!</p>
<p><strong>IV. Wie bin ich als Rentner kranken- und pflegeversichert?</strong></p>
<p>&gt;Auch von Renten sind Beiträge (einschließlich 0,9% Zusatzbeitrag) hälftig zu zahlen.<br />
Die Mitgliedschaft zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVDR)<br />
ist an bestimmte Vorraussetzungen gebunden:<br />
Sie müssen einer gesetzlichen Krankenkasse als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder im Rahmen einer Familienversicherung angehört haben. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Rentenantrag, soweit Sie zu diesem Zeitpunkt nicht bereits aufgrund einer Beschäftigung versichert sind bzw. waren.<br />
Besonderheiten zum Versicherungsschutz (z.B. freiwillig oder privat Versichert)<br />
sollten vorab mit ihrer bisherigen Krankenkasse abgeklärt werden.</p>
<p><strong>V. Betriebsrente aus der Altersversorgung (VBL) für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes</strong></p>
<p>&gt; Die Möglichkeiten eines Bezugs einer zusätzlichen betrieblichen Altersvorsorgung haben<br />
die Tarifvertragsparteien für den Bund und die Länder in einem speziellen Tarifvertrag<br />
(TV-Altersversorgung – ATV) seit 1. März 2002 neu geregelt. Einzelheiten dazu sind in einer VBL-Satzung zum ATV nachlesbar! Unterlagen liegen bei den örtlichen- Kreisgruppen vor.</p>
<p>Rentenbeginn (Versicherungsfall) § 33 VBL-Satzung</p>
<p>&gt; Der Versicherungsfall tritt zeitgleich am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht. Als Nachweis gilt nur ein endgültiger Rentenbescheid des Rentenversicherungsträgers.</p>
<p>Erfüllung der Wartezeit § 34 VBL-Satzung</p>
<p>&gt; Betriebsrenten werden erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten<br />
(5 Jahre) gezahlt.<br />
Für die Erfüllung der Wartezeit werden grundsächlich alle Versicherungsverhältnisse bei<br />
Zusatzversicherungseinrichtungen zusammengezählt bzw. berücksichtigt. Gleiches gilt auch für die Betriebsrente für Hinterbliebene.</p>
<p>Höhe der Betriebsrente § 35 VBL- Satzung</p>
<p>&gt; Die monatliche Betriebsrente errechnet sich aus der Summe der bis zum Beginn der Betriebsrente erworbenen Versorgungspunkte (§ 36, 78 Abs. 1 Satz 2),<br />
multipliziert mit dem derzeitigen Messbetrag von 4 € (Stellschraube bei Tarifverhandlungen).</p>
<p>Minderung der Betriebsrente</p>
<p>&gt; Wer aufgrund vorgezogener Altersruhegrenze Rentenkürzungen hinnehmen musste, unterliegt gem. § 35 Abs. (3) auch bei der Betriebsrente einem gestaffelten Kürzungsprozess- höchstens jedoch um insgesamt 10,8 v.H. (mit Rentenbeginn 60. Lebensjahr).</p>
<p>Jährliche Festlegung der Versorgungspunkte</p>
<p>&gt; Jeder Pflichtversicherte Beschäftigte erhält jährlich eine Mittlung von der VBL über den Stand seiner Versorgungspunkte und der sich daraus erreichten Betriebsrente (Brutto).</p>
<p>Antrag auf Betriebsrente</p>
<p>&gt; Der Antrag auf Betriebsrente ist bei der VBL schriftlich über den letzten Arbeitgeber einzureichen.<br />
Als weitere Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:<br />
- Ein-rechtsgültiger Rentenbescheid eines Rentenversicherungsträgers<br />
- die letzte schriftliche Mitteilung der VBL über den Rentenstand der Betriebsrente<br />
- Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (gesonderter Vordruck) hält der<br />
Arbeitgeber vor- die Betriebsrente aus der VBL ist zu100%(seit 01.01.2004)<br />
krankenversicherungspflichtig mit Beiträgen belastet!<br />
- Bankverbindung</p>
<p>Jährliche Anpassung der Rentenhöhe § 39- VBL Satzung</p>
<p>&gt; Die Betriebsrente wird jeweils zum 1. Juli – um 1 v.H. ihres Betrages erhöht<br />
(Stellschraube für Tarifverhandlung )<br />
Also haben die Gewerkschaften des ÖD die Möglichkeit- im Rahmen der geschützten Tarifautonomie- Art. 9 Abs. 3GG- bei der wichtigen Betriebsrentenstruktur, insbesondere bei den Stellschrauben, die die Rentenhöhe jetzt oder später beeinflussen, gemeinsam nachzuverhandeln.</p>
<p><strong>VI. Nebenjob / Hinzuverdienstgrenze</strong></p>
<p>- Immer mehr Rentner und Ruheständler schnappen sich einen Nebenjob.<br />
Was ist erlaubt, was nicht?</p>
<p>Hier die Klarstellung wichtiger Fragen zum Hinzuverdienen:</p>
<p>- Darf jeder Ruheständler/Rentner einen Nebenjob haben?  Ja !<br />
- Wie viel Verdienst ist neben der Rente erlaubt?<br />
Wer das gesetzliche Rentenalter (derzeit noch 65 Jahre) erreicht hat, darf unbegrenzt zu seiner Rente dazuverdienen. Es gibt sogar mehr Nettolohn, weil keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen werden. Ab 2012 beginnt die Anhebung der Rentenaltersgrenze auf 67 Jahr.<br />
Aber: Je nach Verdienstgröße können eventuell Steuerzahlungen anfallen.</p>
<p>- Was ist mit denjenigen die früher in Rente gehen.</p>
<p>&gt; Ein Mini Job ist auf jeden Fall drin, vor dem 65. Geburtstag gilt die Lohngrenze von<br />
400 € monatlich (2x im Jahr sind 800 € möglich).<br />
Wird bei der Frührente alles über 400 € bei der erreichten Rente abgezogen?<br />
Nein! Je nach Höhe des Lohnes wird die Rente um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel gekürzt oder sogar bei Vollbeschäftigung / Verdienst komplett gestrichen.</p>
<p>Wichtig! Das gilt auch wenn die Einkommensgrenze knapp überschritten wird. Im schlimmsten Fall kann sogar 1 € mehr Lohn zum Verlust eines Drittels der Rente führen.<br />
Also Vorsicht!</p>
<p>Muss ich den Nebenjob bis zum 65. Lebensjahr der Rentenkasse mitteilen? Ja !</p>
<p>&gt; Es ist sogar besser, sich vorher von der Rentenversicherung beraten zu lassen.<br />
Denn: Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem früheren Verdienst und müssen für jeden Fall extra berechnet werden – schummeln ist nutzlos: Die Rentenversicherung bekommt bei regulären Jobs eine Mitteilung über den Lohn vom Arbeitgeber.</p>
<p>Müssen Frührentner Sozialversicherungsbeiträge zahlen?</p>
<p>&gt; Ja, aber nur auf den Nebenjoblohn über 400 € sind Renten –und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig.<br />
Dadurch erhöht sich aber der spätere Anspruch auf Altersrente mit 65. Jahren.<br />
Seit 2005 unterliegen Renten und andere Einkünfte (z.B. Mieten, Nebenverdienste<br />
über 400 €) der Steuerschuld des Gesetzgebers / Staates.</p>
<p>Alle Rentenbezieher die weiterhin Mitglied unser Gewerkschaft der Polizei<br />
-natürlich bei gesenktem Beitrag- bleiben, sichern sich gleichzeitig somit ihren garantierten Schutz nach der GdP Satzung (u.a. Rechtsschutz f. Rentenbescheide) und die alte gewerkschaftliche Errungenschaft einer nicht mehr wegzudenkenden Betriebsrentenversorgung aller aktiven Arbeitnehmer und der VBL-Bestandsrentner des öffentlichen- Dienstes.</p>
<p>Generationsübergreifend- die Zukunft lebenswert erhalten!<br />
GdP- Gut das es sie gibt!</p>
<hr />
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		<title>Muster &#8211; E -Mail an Frau Leutheusser-Schnarrenberger</title>
		<link>http://www.gdp-bpolak.de/muster-e-mail-an-frau-leutheusser-schnarrenberger/2010/05/31/</link>
		<comments>http://www.gdp-bpolak.de/muster-e-mail-an-frau-leutheusser-schnarrenberger/2010/05/31/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 31 May 2010 21:25:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Dammann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktivitäten]]></category>
		<category><![CDATA[Beamte]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewalt]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachstehend ein Textvorschlag der Gewerkschaft der Polizei für E &#8211; Mails an die Bundesjustizministerin zu ihrer Verweigerung, Angriffe auf Polzisten stärker zu sanktionieren: E-Mail: sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de “Bundesministerin der Justiz Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Mohrenstraße 37 10117 Berlin Sehr geehrte Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Sie erklärten hinsichtlich der Diskussion über einen besseren strafrechtlichen Schutz von Polizeibeamten vor Angriffen von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DGewalt%26filter1%3DPolizei%26filter2%3DRecht&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/muster-e-mail-an-frau-leutheusser-schnarrenberger/2010/05/31/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1674" title="Paragraph" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/05/Paragraph-150x150.jpg" alt="" width="105" height="105" /></a>Nachstehend ein Textvorschlag der Gewerkschaft der Polizei für E &#8211; Mails an die Bundesjustizministerin zu ihrer Verweigerung, Angriffe auf Polzisten stärker zu sanktionieren:<span id="more-1673"></span></p>
<p>E-Mail:</p>
<p><a href="mailto:%20sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de" target="_blank">sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de</a></p>
<p>“Bundesministerin der Justiz<br />
Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<br />
Mohrenstraße 37<br />
10117 Berlin</p>
<p>Sehr geehrte Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,</p>
<p>Sie erklärten hinsichtlich der Diskussion über einen besseren strafrechtlichen Schutz von Polizeibeamten vor Angriffen von Chaoten und Gewalttätern, Sie wollten kein „Zweiklassenstrafrecht“ schaffen, „dass die Unversehrtheit von Polizisten höher bewertet als die von Bauarbeitern oder Bankangestellten“. Deshalb wollen Sie lediglich den Strafrahmen für Widerstand bei Vollstreckungshandlungen anheben, nicht jedoch für Angriffe, bei denen ich als Polizeibeamter nur deshalb angegriffen und in meiner Unversehrtheit und Gesundheit bedroht werde, weil ich Vertreter des Staates bin.</p>
<p>Ihre Darstellung verhöhnt geradezu den täglichen Einsatz meiner Gesundheit für unser Gemeinwohl. Kein Bauarbeiter oder Bankangestellter wird in diesem Land angegriffen, weil er für eine bestimmte Firma oder Bank arbeitet; dieses Risiko trage nur ich als Polizist.</p>
<p>Verbale oder tätliche Angriffe und Beleidigungen auf andere Vertreter des eigenen Staates oder seine Symbole oder selbst auf Vertreter ausländischer Staaten sind in Deutschland sehr wohl mit höherem Strafrahmen bedroht als ein Angriff auf mich als deutscher Polizist, den Sie gar nicht sanktionieren wollen, sofern ich nicht körperlichen Schaden nehme. Ist das nicht bereits ein Zweiklassen-Strafrecht?</p>
<p>Können Sie einem Bankangestellten oder Bauarbeiter erklären, warum in diesem Land eine Verbreitung und Ausstellung von Gewaltdarstellung in Schriften eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung ist, ein Angriff gegen einen Polizisten, der in einer Sperrkette steht, aber nicht?</p>
<p>Können Sie ihm oder mir erklären, warum ein gezielter Angriff auf einen Polizisten nicht wenigstens den gleichen Strafrahmen hat wie umgekehrt eine Körperverletzung eines Amtsträgers?</p>
<p>Ich möchte, wenn ich in den Einsatz gehe, verstehen, wie viel ich meiner Bundesjustizministerin wert bin und warum und freue mich deshalb auf Ihre Antwort.”</p>
<hr />
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		<title>Altersteilzeit und FALTER</title>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 11:41:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Akademie</dc:creator>
				<category><![CDATA[Tarif]]></category>
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		<description><![CDATA[Mit seinem Rundschreiben vom 03.05.2010 hat das BMI den Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27.02.2010 bekanntgegeben. Dieser Tarifvertrag beinhaltet mehrere Maßnahmen. Erstens wird hier das neue Altersteilzeitmodell  (ATZ) geregelt und zum zweiten das Arbeitszeitmodell FALTER. Darüber hinaus gibt es auch Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Beschäftigte, damit diese über die normale Rentenaltergrenze hinaus arbeiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<iframe src="http://www.facebook.com/plugins/like.php?href=http%3A%2F%2Fwww.ingboo.com%2Fpvm%2Fog%2Fps%3Ftid%3D1423.429642%26filter0%3DBundespolizei%26filter1%3DRecht%26filter2%3DTarifbereich%26filter3%3DTarifvertrag&amp;layout=standard&amp;show_faces=yes&amp;width=450&amp;action=like&amp;font=verdana&amp;colorscheme=light" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true" style="border:none; overflow:hidden; width:450px; height:80px"></iframe><p><a href="http://www.gdp-bpolak.de/altersteilzeit-und-falter/2010/05/28/"><img class="size-full wp-image-1425   alignleft" src="http://www.gdp-bpolak.de/wp-content/uploads/2010/05/Kiewert.bmp" alt="Kiewert" width="202" height="151" /></a></p>
<p>Mit seinem Rundschreiben vom 03.05.2010 hat das BMI den <strong>Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte</strong> vom 27.02.2010 bekanntgegeben.</p>
<p>Dieser Tarifvertrag beinhaltet mehrere Maßnahmen.</p>
<p>Erstens wird hier das neue <strong>Altersteilzeitmodell</strong>  (ATZ) geregelt und zum zweiten das Arbeitszeitmodell <strong>FALTER</strong>. Darüber hinaus gibt es auch <strong>Qualifizierungsmaßnahmen</strong> für ältere Beschäftigte, damit diese über die normale Rentenaltergrenze hinaus arbeiten können.<span id="more-1537"></span></p>
<p>Das Arbeitzeitmodell FALTER setzt voraus, dass der/die Beschäftigte einen Anspruch auf Rente bei der Deutschen Rentenversicherung hat, eine Teilrente erhält und beim Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung ausübt.</p>
<p>Allerdings sind noch Fragen offen, die das BMI mit einem gesonderten Rundschreiben klären wird.</p>
<p>Wichtig für die Altersteilzeitinteressierten ist die Vorlage einer aktuellen Rentenauskunft des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Hieraus ist dann zu entnehmen, ab wann ein Rentenanspruch, mit oder ohne Abschläge, besteht. Denn derartige Auskünfte kann der Arbeitgeber nicht geben. Auch die Höhe der monatlichen Einbussen bei Inanspruchnahme der Altersteilzeit wird der Arbeitgeber nicht geben können. Hier ist wohl dann das Bundesverwaltungsamt gefragt, Auskünfte zu erteilen.</p>
<p>Ein Anspruch auf ATZ besteht erst ab den 60. Geburtstag.</p>
<p>Der Antrag kann schon nach dem 59. Geburtstag (ein Jahr vorher) gestellt werden, spätestens aber drei Monat vor Beginn der ATZ.  </p>
<p>Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Wünsche des Beschäftigten, über eine bestimmte Verteilung (Blockmodell oder Teilzeitmodell oder weniger als 5 Tagewoche) der Arbeitzeit, zu <strong>erörtern.</strong></p>
<p>Nach dem 30.04.2010 können die Anträge auf Altersteilzeit wirksam gestellt werden.</p>
<p>Sofern aber eine Quote von 2,5 % überschritten wird, kann der Arbeitgeber die beantragte ATZ ablehnen. Die Quote betrifft nicht die Restrukturierungs- und Stellenabbaubereiche.</p>
<p>Die Berechnung der Quote erfolgt aus der Anzahl aller Beschäftigten der obersten Bundesbehörde zum 30. Juni des Vorjahres. Weitere Einzelheiten werden vom BMI noch gekannt gegeben. Allerdings werden auch die Beschäftigten mitgezählt, die sich bereits in der Altersteilzeit befinden.</p>
<p>Das monatliche zustehende Entgelt (Hälfte von Vollzeit)  wird um 20 % auf 70% aufgestockt. Einmalzahlungen bleiben bei der Aufstockung unberücksichtigt. Demnach wird im Zahlungsmonat November das sogenannte Weihnachtgeld nur noch zur Hälfte gezahlt.</p>
<p>Die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung  werden vom Arbeitgeber in Höhe von 80% aufgestockt.</p>
<p>Bei Erkrankungen während der Arbeitsphase über die sechs Wochen hinaus, verlängert sich die Arbeitsphase bzw. verkürzt sich die Freistellungsphase um die Hälfte der Kalendertage, die über die sechs Wochen hinausgehen.</p>
<p>Weiterhin ist zu beachten, dass die monatlichen Aufstockungsbeträge (20%) zwar nicht steuerpflichtig sind, aber unter den sogenannten  steuerlichen Progressionsvorbehalt fallen und damit am Jahresende zum steuerpflichtigen Einkommen  hinzugerechnet werden.</p>
<p>Jürgen Kiewert</p>
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